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Meinungen der Fiqh-Gelehrten über die Konsequenz eines Gelöbnisses zu einer erlaubten Angelegenheit

Frage

Eine Frau hat gelobt, ihr zukünftiges Kind wie ihren Bruder zu nennen. Sie war zu dieser Zeit schwanger, hat einen Sohn geboren und ihn nicht nach ihrem Bruder benannt. Wie ist dieses Gelöbnis zu beurteilen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Gelöbnis, das du gelobt hast, fällt unter die Kategorie „Gelöbnis einer erlaubten Handlung“. Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen über die Gültigkeit dieser Art Gelöbnis und die Verpflichtungen zum Gelobten.

Die Hanbaliten sehen es als gültig an, stellen den Gelobenden aber vor die Wahl, es zu erfüllen oder die Sühne für einen Schwur zu entrichten, weil sie es mit dem Schwur vergleichen. Ibn Qudâma schreibt in Al-Muqní: „Das Gelöbnis des Erlaubten, wie »Ich verpflichte mich gegenüber Allâh, mein Gewand anzuziehen« oder »mein Pferd zu reiten« ist wie ein Schwur. Man hat die Wahl, es zu tun oder zu sühnen.“

Al-Murdâwî sagte: „Dies entspricht der Rechtsschule und die meisten Schüler des Imâms sind dieser Meinung.“

Andere, wie die Malikiten, die Schafiiten und die Hanafiten sehen es nicht als gültig an. Ibn Nudschaim schreibt in Al-Bahr Ar-râ'iq: „Er darf das Gelöbnis einer Sünde nicht erfüllen. Und er ist nicht dazu verpflichtet, das Gelöbnis einer erlaubten Sache wie Essen, Trinken, Kleiden oder Geschlechtsverkehr zu erfüllen.“

In Mughnî il-muhtâdsch steht: „Die richtige Meinung ist, was auch in Al-Madschmû als das Vorzugswürdige erklärt wurde, dass man dafür keine Sühne leisten muss, weil es nicht gültig ist.“

Unserer Meinung nach ist die zweite Meinung stärker, so Allâh will.

Somit darfst du dem Jungen einen anderen Namen als den geben, den du gelobt hast. Du bist zu nichts verpflichtet. Wenn du eine Sühne wie die Sühne eines Schwures entrichtest, ist es besser, um der Meinungsverschiedenheit zu entgehen.

Und Allâh weiß es am besten!

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