Wie urteilt der Islâm über jemanden, der sich von seiner Ehefrau scheidet und sieben Tage später eine andere Frau heiratet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Mann darf eine andere Frau heiraten, wenn er sich von seiner Frau geschieden hat, allerdings nur unter zwei Bedingungen:
Weiterhin sagt Allâh der Erhabene bezüglich der Schwester: „... und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, ...“ (Sûra 4:23).
Dies gilt, solange die Scheidung rückgängig gemacht werden kann und die Frau sich noch in ihrer Wartezeit befindet. Sonst ist es erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...