Wie ist die Situation eines kranken Mannes zu beurteilen, der an Alzheimer leidet und nicht fähig ist, im Monat Ramadân zu fasten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Erkrankung eines Alzheimer-Kranken fortgeschritten ist, sodass er nicht fasten kann, der jedoch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, dann darf er das Fasten unterlassen und für jeden Tag einen Bedürftigen speisen, falls seine Erkrankung fortbesteht und kaum Hoffnung besteht, dass er genesen wird. Wenn die Krankheit jedoch so weit fortgeschritten ist, dass er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, braucht er grundsätzlich nicht zu fasten und nicht zu speisen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...