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Wenn man etwas gelobt, dann darf man nicht zum Ersatz greifen, solange das vorhanden ist, was man zu spenden gelobte

Frage

Ich habe gelobt, einen Stier zu schlachten, wenn Allâh mir einen bestimmten Wunsch erfüllt. Darf ich, wenn dieser Wunsch in Erfüllung geht, den Preis dieses Stieres spenden, anstatt einen zu schlachten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Einhaltung des Gelübdes ist eine klare Pflicht und daher sollst du dein Gelübde genau so erfüllen, wie du es beabsichtigt hast - falls die Bedingung erfüllt wird -. Und solange du das Gelübde selbst erfüllen kannst, darfst du nicht zum Ersatz greifen, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer ein Gelübde ablegt und es nicht erfüllen kann, hat eine Sühneleistung wie für einen gebrochenen Eid zu erbringen; und wer ein Gelübde ablegt und es erfüllen kann, soll es erfüllen.“ (Überliefert in den Sunna-Werken.) Al-Buchârî und andere überlieferten, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der darf Ihm nicht ungehorsam sein.

Und Allâh der Erhabene weiß es am besten!

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