Ein Mann im Ramadân, der noch das Nachtgebet verrichten muss, beginnt mit dem Gebet und erinnert sich, dass er noch nicht die Absicht des Fastens gefasst hat. Die Zeit ist knapp: Wenn er das Gebet abbrechen würde, um die Absicht des Fastens zu fassen, würde die Gebetszeit durch den Beginn der Morgendämmerung enden. Und wenn er das Gebet vollenden würde, würde die Zeit enden, in der er das Fasten beabsichtigen könnte. Soll er eines von beiden unterlassen oder während des Gebets mit seinem Herzen die Absicht fassen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es gehört nicht zur Religion, die Absicht der Anbetungshandlungen durch das Aussprechen von Worten zu fassen. Es ist sogar eine unerlaubte Neuerung. Die Absicht wird nur im Herzen gefasst. Wer sich in seinem Herzen vergegenwärtigt, dass er den kommenden Tag des Ramadân fasten wird, hat die Absicht des Fastens gefasst, selbst wenn er diese Absicht während des Gebets fasst. Allerdings sollte sich der Muslim während des Gebets mit nichts Anderem beschäftigen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...