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Ist es Pflicht oder Empfehlung, dass Eltern ihren Kindern das rituelle Gebet anordnen?

Frage

Mein Sohn ist jetzt sieben. Muss ich ihn zum Morgengebet aufwecken? Er uriniert tags und nachts unkontrolliert. Ich bitte Allâh, mich und meinen Sohn zu heilen. Er hat ein schwaches Gedächtnis, kennt nur wenig vom Qurân und wenige Bittgebete. Es fällt uns schwer, ihm etwas beizubringen. Ab welchem Alter soll ein Kind am besten in die Moschee gehen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Bezüglich des Gebets: Er muss noch nicht beten, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Für drei Personen wird nichts niedergeschrieben […]" und er erwähnte unter anderem: "Das Kind, bis es den Samenerguss hat." (Überliefert in den vier Sunna-Werken).

Doch sollen die Eltern ihre Kinder anweisen zu beten, wenn diese sieben Jahre alt sind, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Weist eure Kinder an zu beten, wenn sie sieben Jahre alt sind, und straft sie, wenn sie es unterlassen, wenn sie zehn Jahre alt sind und trennt die Schlafstätten zwischen ihnen!" (Überliefert von Abû Dâwûd). Die Gelehrten sind verschiedener Meinung, ob die Anweisung Allâhs des Allwissenden an die Eltern, ihre Kinder anzuweisen das rituelle Gebet zu verrichten, als Pflicht zu verstehen ist oder als Empfehlung. Gemäß der ersten Meinung werden die Eltern zur Rechenschaft gezogen, wenn sie dies unterlassen, nach der zweiten jedoch nicht.

As-Schaukânî schrieb in Nail Al-Autâr, nachdem er den eben erwähnten Hadîth anführte: "Der Hadîth belegt, dass es Pflicht ist, die Kinder zum Gebet anzuweisen, sobald sie sieben Jahre alt sind, und sie wegen der Unterlassung zu strafen, wenn sie zehn Jahre alt sind."

Als Verpflichtung sahen dies die Hanafiten, Schafiiten und Hanbaliten an, die Malikiten hingegen als Empfehlung.

Al-Adawî von den Malikiten schrieb in seiner Glosse (zu Muchtasar Chalîl): "Die Anweisung im Hadîth ist gemäß der renommierten Meinung (der Malikiten) als Empfehlung zu verstehen. Wenn der Erziehungsberechtigte dem nicht nachkommt, trägt er keine Schuld, weil er nur eine Empfehlung unterlassen hat."

Kinder in die Moschee mitnehmen: Wenn sie sieben Jahre alt sind, nimmt man sie mit, damit sie sich an das Gebet gewöhnen und dazu erzogen werden, es in der Gemeinschaft zu verrichten. Jüngere nimmt man nur dann in die Moschee mit, wenn man weiß, dass sie die Betenden nicht belästigen und in der Moschee nichts anrichten.

Und Allâh weiß es am besten!

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