Ich hatte gelobt, mein Leben lang vor jedem Pflichtgebet zwei freiwillige Rak'as als Dank für Allâh zu verrichten. Aber an einem Tag im Monat Ramadân habe ich das Gebet in Gemeinschaft mit meiner Mutter verrichtet, und weil sie es eilig hatte, habe ich die beiden freiwilligen Rak'as vor dem Pflichtgebet nicht verrichtet; aber nach dem Abendgebet habe ich sie nachgeholt. Ist das richtig oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dass du die beiden Rak'as nach dem Pflichtgebet nachgeholt hast, ist richtig, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein!“ (Ein Hadîth von Âischa , überliefert von Al-Buchârî.) Aber du sollst eine Sühne, die einer Sühneleistung für Brechen des Eides gleicht, leisten, weil die Erfüllungszeit des Gelübdes verstrichen ist.
Hier wollen wir die Fragende auf zwei Punkte aufmerksam machen: Erstens: Wenn das Gelübde mit einer Zeit zusammenfällt, zu der das Gebet nicht erlaubt bzw. verpönt ist, dann braucht sie es nicht zu erfüllen. Zweitens: Für sie ist das Gebet in Gemeinschaft keine Pflicht, daher soll sie künftig die Erfüllung des Gelübdes dem Gemeinschaftsgebet vorziehen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...