Eine Frau erwartete eine Geldsumme und sagte: „Wenn ich dieses Geld bekomme, werde ich im Namen meines verstorbenen Vaters einen Haddsch finanzieren.“ Sie bekam das Geld vor etwa 17 Jahren. Ihr geht es finanziell gut. Jetzt will sie ihr Gelübde erfüllen, nämlich einen Haddsch im Namen ihres verstorbenen Vaters in Auftrag geben. Kann das Gelübde nach so vielen Jahren erfüllt werden? Und kann sie jemanden beauftragen, den Haddsch für ihren verstorbenen Vater durchzuführen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Erwähnte gilt als ein Gelübde einer Handlung des Gehorsams gegenüber Allâh, und das muss erfüllt werden, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein!“ (Überliefert von Al-Buchârî, Ahmad, An-Nasâî, Ibn Mâdscha, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.) Daher musst du dein Gelübde erfüllen und den Haddsch im Namen deines Vaters durchführen. Wenn du das selbst nicht tun kannst, dann darfst du jemanden damit beauftragen. Aber solange du dazu körperlich oder finanziell in der Lage bist, entfällt für dich das Gelübde nicht.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...