Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Opfer mit der Absicht, Allâh zufriedenzustellen

Frage

Wir bitten Sie darum, uns die Regeln für das Schlachten als Opfergabe zu verdeutlichen! Darf man etwas davon mit den Verwandten essen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn mit dem Schlachten beabsichtigt ist, sich Allâh dem über jeden Mangel Erhabenen zu nähern und Bedürftige zu speisen etc., dann ist es wie jede andere fromme Tat erwünscht. Wenn der Mensch es wegen eines Unglücksfalls gelobt, muss er es erfüllen. Er muss damit so verfahren, wie er es bei seinem Gelöbnis festgelegt hat. Er darf nicht davon essen, außer der Brauch in seinem Land besagt dies.

Wenn der Schlachtende freiwillig opfert, ohne dies gelobt zu haben, dann darf er das Fleisch verteilen, wie er möchte. Er darf davon essen und seine Familie speisen.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...