Wie ist der Fall einer Frau zu beurteilen, die gelobt hat, nicht schwanger werden zu wollen, und die eventuelle Schwangerschaft an 60 Tage Fasten gebunden hat? Dies geschah in einem Streit mit ihrem Ehemann.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Schwangerschaft grundsätzlich ohne Entschuldigungsgrund wie Krankheit etc. zu unterbinden, ist harâm, weil es folgendem Wort des Propheten widerspricht: „Heiratet die Liebevolle, viel Gebärende, denn ich werde mit den Völkern um die Anzahl der Anhänger wetteifern.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd, und An-Nasâî. Al-Irâqî stufte den Hadith als authentisch ein.)
Wenn das Gelübde dieser Frau, nicht schwanger werden zu wollen, allgemein und ohne Entschuldigungsgrund getätigt wurde und vielmehr dem Streit mit ihrem Ehemann entsprungen ist, dann ist es ein verbotenes Gelübde, das sie nicht erfüllen darf, weil der Prophet sagte: „Und wer gelobt, Ihm [Allâh] gegenüber zu sündigen, der soll Ihm gegenüber nicht sündigen!“
Die an dieses Gelübde gebundenen Bedingungen wie Fasten oder Ähnliches fallen unter die Regelungen für ein im Affekt gesprochene Gelübde.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...