As-Salâmu alaikum wa Rahmatu-llâhi wa Barakâtuh!
Mein Vater und meine Mutter wollen, dass ich ein Mädchen aus meiner Familie heirate. Allerdings bin ich mit der Heirat mit diesem Mädchen nicht einverstanden. Sie aber beharren auf ihrer Meinung. Was soll ich tun? Bitte raten Sie mir! Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Sohn hat danach zu streben, seinen Eltern gegenüber gütig zu sein und ihre Wünsche so gut wie möglich zu erfüllen. Dies bringt ihm sehr viel Gutes im Diesseits und im Jenseits.
Wenn dieses Mädchen sowohl religiös als auch charakterlich zufriedenstellend ist, sind wir der Meinung, dass für Allâh den Erhabenen das Istichâra-Gebet [Gebet um Beistand bei] für die Ehe verrichten solltest und dabei auf die Belohnung für das Zufriedenstellen und Ehren deiner Eltern hoffen solltest. Wenn das Mädchen religiös oder charakterlich nicht zufriedenstellend ist oder du aus einem anderen Grund nicht mit ihr als Ehefrau zufrieden bist, solltest du deine Eltern sanft davon überzeugen, ihre Wahl zu ändern, und ihnen erklären, welche Vorbehalte du gegen die Heirat mit diesem Mädchen hast.
Verrichte zuerst das Istichâra-Gebet, bevor du bei dieser Angelegenheit annimmst oder ablehnst. Denn derjenige, der ein Istichâra-Gebet verrichtet, wird nicht verlieren und derjenige, der sich berät, wird nicht bereuen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...