Das Festgebet ist eine besondere rituelle Handlung im Islâm. Es ist mit zwei gewaltigen Anbetungshandlungen verbunden, dem Fasten und dem Haddsch. Die Muslime versammeln sich an diesem Tag, sprechen den Takbîr (die Worte Allâhu akbar), bezeugen die Einzigartigkeit Allâhs und freuen sich über die Gnade ihres Herrn. Nachdem sie sich Ihm mit den verschiedensten gehorsamen Taten angenähert haben, erhoffen sie nun ihre Belohnung an diesem gewaltigen Tag.
Das Festgebet hat seine Regeln und empfohlenen Handlungen, die nachstehend zusammengefasst werden:
Rechtsnorm zum Festgebet
Die Gelehrten sind hinsichtlich des Festgebets verschiedener Meinung. Manche halten es für eine starke Sunna, manche sehen es als eine Pflicht der Umma an, die, wenn es genügend Leute beten, für die Anderen entfällt. Falls ihr jedoch niemand nachkommt, sündigen alle. Andere wiederum sehen dieses Gebet als individuelle Pflicht an. Die letztere Meinung wird von einer Reihe von Gelehrten gestützt, wie dem Gelehrten Ibn Taimiya und Anderen. Allah der Erhabene sagt nämlich: „So bete zu deinem Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2)
Die meisten Qurân-Exegeten sind der Meinung, dass hiermit das Festgebet gemeint ist. Außerdem hielt der Prophet dieses Gebet stets ein und unterließ es niemals. Er ordnete sogar den Frauen an zu diesem Gebet zu erscheinen, ja sogar denjenigen in ihrer Periode und den Jungfrauen, die sich sonst hinter dem Vorhang aufhalten.
Umm ´Atiyya sagte: „Allâhs Gesandter Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ordnete uns an, zum Ramadân- und Opferfest die Frauen, die die Geschlechtsreife erreicht hatten, die Frauen, die sich in ihrer Menstruation befinden und die Jungfrauen, die sich normalerweise hinter dem Vorhang aufhalten zum Gebetsplatz hinaus zu begleiten. Die Frauen, die sich in ihrer Menstruation befinden, halten sich vom Gebet fern und verfolgen das Gute und die Bittgebete der Muslime…“ Überliefert vom Imâm Muslim.
Weiterhin ist es eine der bedeutendsten rituellen Handlungen des Islâm. Die Leute versammeln sich in einer noch gewaltigeren Größenordnung als beim Freitagsgebet und rufen den Takbîr. Daher sollte der Muslim darauf bedacht sein daran teilzunehmen und es nicht zu versäumen. Er soll die Kinder, Frauen und Mitbewohner seines Hauses dazu auffordern, damit sie dieses islamische Ritual öffentlich kundtun und Allâh für Seine Hilfe zur Verrichtung der Anbetungshandlungen danken.
Zeit des Festgebets
Die Zeit des Festgebetes beginnt, nachdem die Sonne aufgegangen ist und sich um Speeresbreite erhoben hat. Dies sind ungefähr 15 Minuten. Seine Zeit endet mit dem Höchststand der Sonne. Es findet also zur Zeit des Vormittags statt.
Zum Ramadân-Fest ist es Sunna, den Beginn des Gebetes hinauszuzögern, damit die Menschen in der Lage sind, ihre Zakâ zu entrichten. Zum Opferfest ist es Sunna, das Gebet zu Beginn seiner Zeit zu beten, damit die Leute noch vor der Mittagshitze schlachten können.
Gebetsplatz
Der Sunna nach verrichtet man das Festgebet auf einem Gebetsplatz. Von Abû Sa´îd Al-Chudrî ist überliefert, dass er sagte: „Allâhs Gesandter ging am Tag des Fastenbrechens und des Opferns zum Gebetsplatz hinaus…“ Überliefert von Al-Buchârî.
Das Festgebet hat weder Adhân (ersten Gebetsruf) noch Iqâma (zweiten Gebetsruf vor unmittelbarem Beginn des rituellen Gebets), wie uns Ibn ´Abbâs und Dschâbir (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) überliefern: „Es wurde weder am Tag des Fastenbrechens noch am Tag des Opferns der Adhân gerufen.“ Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.
Das Ausrufen zum Gebet mit anderen Rufen wie „As-Salât Al-Dschâmi’!“ (das Gemeinschaftsgebet!) ist ebenfalls nicht gestattet, weil dafür keine Beweise existieren. Man betet vorher keine Sunna-Gebete und auch nicht danach, wie uns Ibn ´Abbâs überlieferte: „Allâhs Gesandter ging am Tag des Fastenbrechens hinaus und betete zwei Rak´as. Er betete nichts davor und auch nichts danach.“ Überliefert von Al-Buchârî.
Es entspricht also der Sunna, sich auf das Festgebet zu beschränken, außer es wird aus einem Entschuldigungsgrund heraus in der Moschee verrichtet. Dann betet man zwei Rak´as als Ehrerweisung für die Moschee.
Verrichtung des Festgebets
Das Festgebet besteht aus zwei Rak´as. In der ersten spricht man den Takbîr (Allâhu Akbar) sechs Mal zusätzlich zu dem einführenden Takbîr Al-Ihrâm. In der zweiten spricht man den Takbîr fünf Mal zusätzlich zu dem Takbîr während des Aufstehens von der ersten Rak’a. At-Tirmidhî und Andere überlieferten, dass der Prophet bei den beiden Festen in der ersten Rak´a sieben Mal den Takbîr sprach, bevor er rezitierte, und in der zweiten fünf Mal den Takbîr sprach, bevor er rezitierte..
Dieser Takbîr ist eine Sunna, durch dessen Unterlassung das Gebet nicht ungültig wird. Der Betende spricht den Takbîr nach dem Imâm. Es ist Sunna, bei jedem Takbîr die Hände zu heben, wie dies vom Propheten Muhammad überliefert wurde, dass er seine Hände beim Takbîr hob. Überliefert von Imâm Ahmad.
Dies ist eine allgemeingültige Aussage über das Gebet, die den Takbîr des Festgebets einschließt. Der Betende kann zwischen den einzelnen Takbîr Allah loben sowie das Bittgebet für den Propheten und frei gewählte Bittgebete sprechen. Dies wurde uns von Ibn Mas´ûd und Anderen überliefert, eine Aussage auf den Propheten lässt sich allerdings nicht zurückführen. Wenn man zwischen beiden Takbîr schweigt, ist dies auch kein Problem.
Es ist für den Imâm Sunna, in der ersten Rak´a die Sûra Al-A`lâ (87), und in der zweiten Rak´a die Sûra Al-Ghâschiya (88) zu rezitieren. Genauso ist es Sunna in der ersten Rak´a die Sûra Qâf (50) und in der zweiten Rak´a die Sûra Al-Qamar (54) zu rezitieren. Dabei erhebt er seine Stimme während des Rezitierens. Dies alles wird im Sahîh-Werk Muslims überliefert. Er kann aber auch einen anderen Abschnitt aus dem Qurân rezitieren. Der Rest des Gebetes gleicht jedem anderen Gebet.
Die Festansprache
Nach Beendigung des Gebetes hält der Imâm eine zweiteilige Ansprache. Er beginnt sie mit dem Lobpreisen Allâhs und spricht vermehrt den Takbîr während der Predigt. Zum Opferfest hält er die Menschen zur Darbringung eines Opfertieres an und erklärt die dazugehörigen Regeln.
Der Ansprache muss nicht beigewohnt werden, wie uns Abdullâh ibn As-Sâ`ib überlieferte: „Ich wohnte dem Fest mit dem Propheten bei. Als er das Gebet beendet hatte, sagte er: Wir halten eine Ansprache, wer sich also für die Ansprache setzen möchte, der soll sich setzen. Und wer gehen möchte, der kann gehen.“ Überliefert von Abû Dâwûd.
Es ist zweifellos besser, der Ansprache beizuwohnen, weil man so der Andacht lauscht und einer guten Sitzung beiwohnt, bei der die Engel anwesend sind. So mancher Unwissende wird dort etwas lernen und so mancher Unachtsame auf etwas aufmerksam gemacht werden.