Fehler beim Ihrâm

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Allâh allein zu verehren ist unser Lebenszweck und die Ursache unseres Glücks im Diesseits und im Jenseits. Je mehr sich der Mensch darum bemüht, Allâh mehr und vollkommener zu ehren, desto mehr nähert er sich Allâh – dem Makellosen und Erhabenen –, Der ihn daraufhin liebt und erhöht.

 
Bevor der Mensch sich der Verehrung Allâhs widmet, muss er zu allererst deren Regeln lernen und verstehen. Allâh – der Glorreiche und Erhabene – beschrieb die Anhänger Seines Gesandten als Menschen, die wissend handeln: „Sprich: Dies ist mein Weg, ich rufe auf zu Allâh auf Grund von Wissen, ich und diejenigen, die mir folgen.“ (Sûra 12:108), das heißt auf Grund von Wissen und Kenntnis.
 
Es ist sehr schlimm und nachlässig, seinen Herrn anbeten zu wollen, obwohl man gar nicht weiß, wie man diese Anbetungshandlung zu verrichten hat. Man ist jedoch dazu im Stande, dieses Unwissen zu beseitigen und Licht in die Betrachtung der Religion Allâhs zu bringen.
 
Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, das Bewusstsein der muslimischen Gemeinschaft für deren Pflichten zu fördern. Hierzu gehört die Pflicht zum Haddsch, weshalb wir diese Artikelreihe begannen. Wir wollen uns hier der von vielen Pilgern begangenen Fehler widmen. Dieser Artikel soll die Vergesslichen erinnern und die Unwissenden lehren. Wir bitten Allâh – den Glorreichen und Erhabenen – dies anzunehmen und unsere Fehler zu verzeihen.
 
Wir erwähnen hier einige Themen, in denen die Gelehrten unterschiedliche Meinungen vertreten, wobei wir auf Grund der Beweislage bestimmte Meinungen bevorzugen. Wir erwähnen auch Dinge, die man besser nicht unterlassen sollte, damit der Pilger seinen Haddsch auf die beste Weise verrichtet. Möge Allâh zum Erfolg verhelfen!
 
Fehler beim Ihrâm:
1. Den Mîqât (Ort des Eintretens in den Weihezustand) ohne Ihrâm (Weihezustand) überschreiten: Wer wegen Haddsch oder Umra nach Makka reist, muss am Mîqât in den Ihrâm eintreten und darf den Mîqât nicht ohne Ihrâm überschreiten. Selbst wenn er keine Ihrâm-Kleidung haben sollte, soll er seine Hose anbehalten, jedoch seinen Turban oder seine Kopfbedeckung abnehmen, bis er ein Ihrâm-Gewand findet. Er muss allerdings ein Sühneopfer darbringen.
 
2. Der Glaube, der Ihrâm sei lediglich das Kleidungsstück. Dies ist falsch, denn mit dem Ihrâm muss man beabsichtigen, die Haddsch-Riten anzutreten. Wer also lediglich beabsichtigte, sich in den Ihrâm-Zustand zu begeben, aber keine Ihrâm-Kleidung anzog, dessen Ihrâm ist gültig; er muss jedoch ein Sühneopfer leisten.
 
3. Der Glaube, zwei Rak’as vor dem Ihrâm seien eine Bedingung für die Gültigkeit desselben. Die richtige Meinung ist, dass die zwei Rak’as vor dem Ihrâm erwünscht sind. Wer sie also unterlässt, begeht keine Sünde.
4. Das Ober- und Untergewand vor dem Ihrâm parfümieren: Der Sunna gemäß parfümiert man den Körper – nicht jedoch die Ihrâm-Kleidung – vor dem Eintritt in den Ihrâm. Wer die Kleidung parfümiert, darf sie erst anziehen, nachdem er sie gewaschen hat.
 
5. Der Glaube, dass ein rituelles Bad (Ghusl) oder die Gebetswaschung vor dem Ihrâm Pflicht seien. Dies ist lediglich empfohlen; wer also ohne rituelle Waschung oder Ganzkörperwaschung in den Ihrâm eintritt, dessen Ihrâm ist gültig.
 
6. Unkenntnis der im Islâm festgelegten örtlichen Grenzen, ab denen man den Ihrâm anlegen muss oder das Missachten des Mîqâts. Dies gilt vor allem für die Pilger, die auf dem Luftweg einreisen. Der Pilger muss sich ab dem Mîqât oder der entsprechenden Grenze in den Ihrâm begeben. Wer den Mîqât nicht genau festlegen kann, soll sich vorsichtshalber schon vorher in den Ihrâm begeben, jedoch auf keinen Fall den Mîqât ohne Ihrâm überqueren, wie bereits erwähnt wurde.
 
7. Stets ab dem Mîqât die rechte Schulter entblößen: Dies wird „idtibâ’ “ genannt und widerspricht der Sunna! Der Prophet tat dies nur beim Begrüßungs-Tawâf und dem Tawâf für die ´Umra. Nach dem Tawâf bedeckt der Pilger für den Rest des Haddsch oder der ´Umra seine Schulter.
 
8. Die Scheu davor, die Ihrâm-Kleidung zu wechseln oder zu waschen: Dies ist völlig unbedenklich.
 
9. Der Glaube, alle der Körperform angepasste Kleidung sei verboten, weswegen manche sich scheuen, Sandalen oder einen Gürtel zu tragen. „Genäht“ bedeutet jedoch, dass die Kleidung geschneidert oder irgendwie dem Körper angepasst wurde, wie etwa Hosen oder Hemden.
 
10. Der Glaube, Menstruierende dürften nicht in den Ihrâm eintreten und dass sie den Mîqât ohne Ihrâm überschreiten müssen. Richtig ist jedoch, dass Menstruation und Wochenbett die Frau nicht daran hindern, den Ihrâm anzulegen. Sie muss in den Ihrâm eintreten, darf jedoch keinen Tawâf vollziehen, bis die Menstruation zu Ende ist.
 
11. Manche Frauen denken, es gebe eine bestimmte Ihrâm-Kleidung oder Ihrâm-Farbe für Frauen. Richtig ist jedoch, dass die Frau ihre normale Kleidung anziehen darf, nicht jedoch den Niqâb (fester Gesichtsschleier) und Handschuhe.
 
12. Manche meinen, dass die Ihrâm-Gebote mit der Ganzkörperwaschung vor dem Ihrâm beginnen. Richtig ist jedoch, dass die Gebote erst ab dem Zeitpunkt gelten, an dem man die Absicht zum Ihrâm gefasst hat.
 
13. Manche scheuen sich davor, ihre Haare zu kämmen, weil dies zu den verbotenen Handlungen im Ihrâm gehöre (weil Haare ausfallen könnten). Richtig ist jedoch, dass dies erlaubt ist.

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