Fehler beim Verlassen Minâs nach zwei Tagen

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1. Einige Pilger wähnen, dass die im Vers genannten zwei Tage „Wer sich jedoch in zwei Tagen beeilt“ (Sûra 2:203) der Festtag und der darauffolgende Tag seien, doch es sind der elfte und zwölfte des Haddsch-Monats (also die beiden Tage nach dem Festtag) gemeint.

 
2. Einige begeben sich gleich zum Abschieds-Tawâf (Umlaufen der Ka´ba) nach Makka und kehren dann zurück, um die Dschamarât (mit Kieselsteinen zu bewerfende Steinsäulen) zu bewerfen, so dass ihre letzte Anbetungshandlung das Bewerfen der Dschamarât war und nicht der Tawâf. Es ist jedoch Pflicht, dass die letzte Anbetungshandlung (in Makka) der Tawâf ist.

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