Regeln für das Schlachten der Opfertiere

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Das Opfern gehört zu den wichtigen Riten des Islâm und den größten Taten, die den Menschen Allâh näher bringen. Es ist ein Zeichen für Aufrichtigkeit in den Anbetungshandlungen und im Befolgen Seiner Gebote und Verbote. Deshalb schlachtet man im Islâm Opfertiere. Die Gelehrten sprachen über die damit zusammenhängenden Regeln, die wir im Folgenden zusammenfassen:

Beweise für das Schlachten von Opfertieren
 
Das Opfern ist das Schlachten eines Weidetieres an den Tagen des Opferfestes, um Allâhs Wohlgefallen zu erlangen. Es ist eine Anbetungshandlung, die durch Qurân, Sunna und Konsens der Gelehrten belegt wird. Allâh, der Erhabene, sagt: „So bete zu deinem Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2)
 
Allâhs Gesandter sagte: „Wer nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer und damit eine Sunna der Muslime vollbracht.“ Überliefert von Al-Buchârî.
 
Zudem ist belegt, dass der Prophet zwei weiße Ziegenböcke mit jeweils zwei Hörnern schlachtete. Er schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bismillâh und Allâhu Akbar“ und setzte seinen Fuß auf ihre beiden Hälse. Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
 
Alle Muslime sind sich einig, dass das Opfern zum Islâm gehört und eine islâmische Anbetungshandlung darstellt.
 
Viele Hadîthe berichten uns über dessen Vorzug und die große Belohnung des Opferns. Auch wenn diese Hadithe nicht eindeutig authentisch sind, bleibt das Opfern dennoch eine wichtige Anbetungshandlung, deren Ehrung Allâh anordnete. Durch das Opfern folgt man darüber hinaus unserem Vorbild, dem Propheten , der diese Handlung stets praktizierte und sie niemals unterließ.
 
Beurteilung des Opferns im Islâm
 
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Opfern eine feste Sunna für diejenigen ist, die sie ausführen können. Umm Salama überlieferte uns, dass Allâhs Gesandter sagte: „Wenn die zehn Tage anbrechen und jemand von euch schlachten möchte, soll er nichts von seinen Haaren oder Fingernägeln nehmen.“ Überliefert von dem Imâm Muslim.
 
Der Prophet führte das Opfern also auf den Willen der einzelnen Person zurück, was er nicht gemacht hätte, wenn es verpflichtend gewesen wäre.
 
Zudem wird im Werk Al-Dschâmi’ von At-Tirmidhî sowie in anderen Werken überliefert, dass Allâhs Gesandter für die Mitglieder seiner Umma schlachtete, die nicht schlachteten; somit entfiel die Pflicht für sie.
 
Manche Gelehrten sehen das Opfern als Pflicht an und berufen sich dabei auf folgende Hadîthe: „Auf den Angehörigen jedes Hauses lastet ein Opfer“, und, „Wer wohlhabend ist und nicht schlachtet, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Beide wurden von Imâm Ahmad überliefert.
Daher soll der Muslim vorsichtshalber das Opfern nicht unterlassen, wenn er dazu in der Lage ist, da man hierdurch Allâh ehrt und Seiner gedenkt und sich nichts zu Schulden kommen lässt.
 
Die Bedingungen des Opferns
 
Es gibt einige Bedingungen für das Opfern, die erfüllt werden müssen, damit es gültig ist und angenommen wird:
 
1. Das Opfertier muss ein Kamel, eine Kuh, eine Ziege oder ein Schaf sein, wie Allâh, der Erhabene, sagt: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allâhs über dem aussprechen, womit Er sie an Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat.“ (Sûra 22:34)
 
Weiterhin sagte der Prophet : „Schlachtet nur eine Musinna, sofern es euch möglich ist! Sonst schlachtet eine Dschadha´a von einer Ziege!“ Überliefert von dem Imâm Muslim.
 
Die Musinna ist ein reifes Weidetier, das heißt das Kamel, die Kuh oder das Schaf, das das Mindestalter erreicht hat (siehe Punkt 2!). Es wurde nirgendwo überliefert, dass der Prophet auf eine andere Weise schlachtete oder seinen Gefährten dies auftrug.
 
2. Es muss das im Islâm vorgeschriebene Mindestalter erreichen. Das sind bei einem Kamel fünf Jahre, bei einer Kuh zwei Jahre und bei einem Schaf ein Jahr, eine Ziege muss mindestens ein halbes Jahr alt sein. Der Prophet sagte: „Schlachtet nur eine Musinna, sofern es euch möglich ist! Sonst schlachtet ein Dschadha´a von einer Ziege!“ Überliefert von dem Imâm Muslim.
 
Das beste Opfer ist das Kamel, dann die Kuh, dann die Ziege. Zum Schlachten eines Kamels oder einer Kuh können sich sieben Personen zusammenschließen. Eine Ziege oder ein Schaf allerdings kann nur von einer Person geschlachtet werden. Auch bei einem Kamel oder einer Kuh ist es zu bevorzugen, für die Schlachtung allein aufzukommen.
 
3. Es muss frei von Makeln sein, die eine Eignung für das Opfern ausschließen. Diese sind in einem Hadîth genannt, den uns Al-Barâ ibn ´Âzib vom Propheten überlieferte: „Vier sind für das Opfern nicht erlaubt: Das eindeutig auf einem Auge Blinde, das eindeutig Kranke, das Hinkende, dessen Bein eindeutig lahm ist, und das Schwache, das bereits wegen seiner Schwäche den Verstand verloren hat.“ Überliefert in den vier Sunna-Werken mit authentischen Überlieferungsketten.
 
Weiterhin gibt es Mängel, die man zwar meiden sollte, die aber das Tier für das Opfer nicht ungültig machen. Dazu gehören beispielsweise ein gebrochenes Horn, ein abgetrenntes Ohr oder ein abgeschnittener Schwanz.
 
Das beste Opfertier ist jedoch das, das makellos und vollkommen erscheint, nämlich durch Fett, viel Fleisch, gutes Aussehen oder einen hohen Preis. Allâh der Erhabene sagt: „So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allâhs hoch ehrt, so ist es von Fürchten Allâhs in den Herzen.“ (Sûra 22:32)
 
Ibn Abbâs sagte: „Das Ehren der Riten bedeutet, dass das Opfertier kräftig ist, starke Knochen hat und gut aussieht.“
 
4. Das Schlachten muss zu seiner festgesetzten Zeit stattfinden. Diese beginnt mit der Beendigung des Festgebets. Wer durch eine Reise oder andere Dinge an der Teilnahme am Gebet verhindert wird, der rechnet eine Zeit an, die man theoretisch für das Gebet benötigt. Wer jedoch vor dem Gebet schlachtet, hat seiner Familie lediglich Fleisch gebracht. Al-Barâ überlieferte uns, dass Allâhs Gesandter sagte: „Das Erste, womit wir an diesem unseren Tag beginnen, ist das Gebet. Dann kehren wir zurück und schlachten. Wer dies macht, der hat unsere Sunna befolgt. Wer allerdings vor dem Gebet schlachtet, hat nur Fleisch, dass er seiner Familie geben kann, aber kein Tier geopfert.“ Überliefert von Al-Buchârî.
 
In einer anderen Überlieferung steht: „Wer vor dem Gebet schlachtet, hat nur für sich selbst geschlachtet. Wer allerdings nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer dargebracht und die Sunna der Muslime befolgt.“
 
Die Zeit des Schlachtens endet am vierten Festtag, dem 13. Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha, bei Sonnenuntergang. Es sind also vier Tage zum Schlachten vorgesehen, wie Allâhs Gesandter sagte: „Die Festtage sind alle zum Schlachten da.“ Überliefert vom Imâm Ahmad und von Al-Albânî als hasan (gut) eingestuft.
 
Das Schlachten des Opfertiers
 
Es wird vorgezogen, dass der Besitzer des Opfertieres das Tier selbst schlachtet, sofern er das Schlachten beherrscht. Er kann sich aber auch durch jemanden vertreten lassen. Der Prophet schächtete eigenhändig 63 Rinder und Kamele und ließ dann Alî die restlichen Tiere schlachten.
 
Man sollte dabei die Verhaltensregeln des Schlachtens wahren, wie das Schlachttier gut zu behandeln und zu beruhigen und die Qibla (Gebetsrichtung) einzunehmen. Wenn es sich bei dem Schlachttier um ein Kamel handelt, wird es stehend und mit angebundenem linken Fuß geschlachtet. Dies ist die Bedeutung des Wortes Allâhs: „So sprecht den Namen Allahs über sie aus, wenn sie mit gebundenen Beinen dastehen!“ (Sûra 22:36).
Wenn es sich nicht um ein Kamel handelt, wird das Schlachttier auf seiner linken Seite liegend geschlachtet.
 
Es ist vorzuziehen, dass der Metzger den Fuß auf den unteren Teil des Halses setzt und sagt: „Bismillâh, Allâhu Akbar“, und Allah darum bittet, das Opfer anzunehmen.
 
Ein Opfertier reicht einem Mann und den Familienmitgliedern, die in dessen Haus wohnen, wie Dschâbir sagte: „Der Mann pflegte zur Zeit des Propheten ein Schaf für sich und die Familienmitglieder, die in seinem Haus wohnen, zu schlachten. Sie aßen dann davon und speisten Andere.“ Überliefert von At-Tirmidhî.
 
Der Schlachtende sollte von seinem Opfertier essen, etwas verschenken, davon Almosen geben - je nach seinen Vorstellungen. Die Gelehrten bevorzugen es allerdings, dass man ein Drittel isst, ein Drittel verschenkt und ein Drittel als Almosen gibt.
 
Fleisch, Haut, Fell etc. des Opfertiers zu verkaufen ist verboten, wiel man das Geld für Allâh, seinen Herrn, ausgegeben hat. Man darf es also nicht, wie z.B. beim Almosen, zurückverlangen.
 
Auch dem Metzger gibt man nichts vom Opfertier für dessen Dienste. Alî überlieferte uns, dass ihn der Prophet anwies, dem Metzger für das Schlachten nichts vom Opfertier zu geben, wie dies Al-Buchârî überlieferte. Dies gleicht nämlich einem Verkauf. Ihm etwas vom Opfertier zu schenken oder zu spenden, ist kein Problem, nachdem man ihm seinen Lohn für das Schlachten gegeben hat.
 
Wer zu Beginn der ersten zehn Tage schon die Absicht gefasst hat zu schlachten, der soll weder seine Haare noch seine Fingernägel schneiden, wie es der Prophet sagte: „Wenn ihr die Mondsichel von Dhû Al-Hiddscha seht und einer von euch schlachten möchte, soll er seine Haare und seine Fingernägel wachsen lassen.“ Und in einer anderen Überlieferung steht: „…so soll er nichts von seinen Haaren oder seinem Körper nehmen.“ Und in einer anderen Überlieferung steht: „…bis er geschlachtet hat.“
 
Derjenige, der ein Tier opfert, soll beabsichtigen, sich damit Allâh zu nähern. Bei der Schenkung und dem Geben des Almosens soll er sich seiner nächsten Bekannten und Verwandten besinnen, die es am meisten benötigen.

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