Fehler, die beim Opfern und Schächten gemacht werden

1867 812

1. Den Gegenwert des Opfertieres spenden, anstatt zu schlachten. Dies ist ungültig.

2. Das Opfertier vor dem Opferfest schlachten. Das Tier muss vielmehr zur rechten Zeit, also zum Opferfest, geschlachtet werden.
 
3. Das Opfertier nach dem Schlachten wegwerfen: Auf diese Weise verschwendet man die Gaben Allâhs. Man muss das Fleisch den Armen und Bedürftigen zukommen lassen. Man darf selbst (bis zu einem Drittel) davon essen, wenn man will.
 
4. Mit Mängeln behaftete, wie etwa einäugige oder hinkende Tiere opfern: Das Opfertier muss jedoch körperlich makellos sein.
 
5. Außerhalb des Haram (verwehrten Bezirks) schlachten: Das Tier muss innerhalb der Grenzen des Haram geschlachtet werden.

Verwandte Artikel