Rat an die Pilger und all jene, die die sakrosankten Stنtten besuchen - Teil 2

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Zu den wichtigsten das rituelle Gebet der Männer betreffenden Geboten gehört auch, es in der Gemeinschaft zu verrichten. Allâh wies dies an und auch Sein Prophet. So sagt der Allmächtige: „Und verrichtet das rituelle Gebet, entrichtet die Zakâ und verbeugt euch mit den sich im rituellen Gebet Verbeugenden!“ (Sûra 2:43). Hinsichtlich des Gebets bei Furcht aber sagt Er: „Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das rituelle Gebet leitest, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten, und ein anderer Teil, der noch nicht gebetet hat, soll kommen. Und sie sollen dann mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen!“ (Sûra 4:102). Allâh der Makellose ordnet somit für die Muslime, wenn sie Angst haben, an, das Gebet gemeinsam zu verrichten. Wenn sie aber ohne Furcht sind, so gilt diese Anordnung in weit stärkerem Maße. Der genannte Vers weist darauf hin, angesichts des Feindes Vorkehrungen zu treffen und wachsam gegenüber möglichen Anschlägen zu sein.
 
Der Islâm ist die Religion der Würde, der Großherzigkeit und Stärke, der Wachsamkeit und des aufrichtigen Kampfes. Ebenso ist er die Religion der Barmherzigkeit, des Mitgefühls, des edlen Charakters und der lobenswerten Charaktereigenschaften. Unsere Vorfahren richteten sich danach und so verlieh Allâh ihnen Macht, erhöhte ihren Rang und ließ sie gegenüber ihren Feinden Oberhand gewinnen. Er gab ihnen Herrschaft und Führungsmacht, sodass niemand über ihnen stand außer allein Allâh. So sagt der Allmächtige: „Allâh ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie das ändern, was in ihnen selbst ist.“ (Sûra 13:11).
 
Vom Propheten ist folgender authentische Hadîth überliefert: „Ich merkte, dass zum rituellen Gebet gerufen wurde und stand auf. Einem Mann wurde aufgetragen, mit den Menschen zu beten. Dann eilte er mit mir und einigen Männern, die Holzbündel trugen, zu einer Gruppe von Menschen, die am Gebet nicht teilgenommen hatten, und ihre Häuser wurden mit ihnen in Brand gesetzt.“ (Überliefert von Al-Buchârî, Muslim und Abû Dâwûd, von dem der Wortlaut stammt.) Abû Huraira berichtete, dass ein Blinder zum Propheten sagte: „Gesandter Allâhs, ich habe niemanden, der mich zur Moschee führt. Ist es mir darum erlaubt, zu Hause zu beten?“ Da fragte ihn der Prophet : „Kannst du den Gebetsruf hören?“ Der Mann antwortete: „Ja!“ Da sagte der Prophet: „So folge ihm!“ (Authentisch nach Muslim)
 
Für die Frauen aber ist es gut, zu Hause zu beten, was auch vom Propheten überliefert ist. Es ist ihnen aber nicht verboten, in die Moschee zu gehen, wenn sie es wollen. So wie der Prophet sagte: „Verbietet den Allâh anbetend dienenden Frauen nicht, die Häuser Allâhs zu besuchen.“ (Al-Buchârî, Muslim.) Sowohl der Qurân als auch die authentischen Überlieferungen des Propheten weisen darauf hin, dass es die Pflicht der Frauen ist, sich in Anwesenheit von Männern zu bedecken, ihre Reize nicht zur Schau zu stellen und außerhalb ihres Hauses kein Parfum zu verwenden. Denn all das führt letztendlich dazu, dass durch sie Zwietracht gestiftet wird. Darum sagte der Prophet : „Hindert die Allâh anbetend dienenden Frauen nicht daran, die Häuser Allâhs zu besuchen, sie sollen jedoch kein Parfum verwenden!“ Das heißt, sie sollen kein Parfum verwenden, um die Menschen nicht abzulenken und so Unruhe zu verursachen. Âischa sagte: „Wenn der Prophet wüsste, was die Frauen heute geändert haben, so würde er es ihnen verbieten, das Haus zu verlassen.“ Darum sollten Frauen Allâh fürchten und es ist ihre Pflicht, darauf zu achten, dass sie nicht Ursache der Unruhe und Zwietracht werden und von jeglicher Zurschaustellung, dem Verwenden von Parfum oder dem Vorzeigen von Reizen in Gegenwart von Männern oder beim Verlassen des Hauses Abstand nehmen. Ebenso sagte der Prophet : „Es gibt zwei Gruppen unter den Bewohnern des Feuers: Frauen, die bekleidet und dennoch nackt sind, die auf den falschen Weg geführt wurden und andere verführen mit ihrem Haar, das dem Höcker eines Kamels gleicht. Sie werden das Paradies nicht erreichen und nicht einmal seinen Duft wahrnehmen. Und Männer mit Peitschen gleich Ochsenschwänzen, mit denen sie die Menschen schlagen.“ (Ahmad, Muslim) „Bekleidet und dennoch nackt“ meint, bekleidet mit den Wohltaten Allâhs, aber „nackt“, das heißt ohne Dank Ihm gegenüber. Das sind Frauen, die durchscheinende oder kurze Kleidung tragen, die sie in Wirklichkeit nicht bedeckt. Sie sind nur scheinbar bedeckt, in Wahrheit aber nackt. Zweifellos macht es dieser authentische Hadîth den Frauen zur Pflicht, auf ihre Kleidung und darauf, dass sie auch tatsächlich bedeckt sind, zu achten und sich des Zorns Allâhs und Seiner Strafe bewusst zu sein. Und bei Allâh nehmen wir unsere Zuflucht.
 
Der dritte Rat: Ich rate allen Pilgern, all jenen, die die sakrosankten Stätten besuchen und allen Muslimen, Zakâ zu entrichten, wenn sie Vermögen besitzen, auf Grund dessen sie die Zakâ bezahlen müssen. Die Zakâ gehört zu den wesentlichen Pflichten der Religion und sie ist die dritte Elementarpflicht des Islâm. Allâh machte sie zur Pflicht, um die Menschen zu reinigen, und damit sie dadurch ein gutes Werk an den Armen leisten und all jenen, denen weiterhin Zakâ zusteht. So sagt Allâh der Erhabene: „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst!“ (Sûra 9:103). Zakâ zu entrichten bedeutet, Allâh dankbar zu sein für das Vermögen, das man besitzt. Wer auf derartige Weise dankbar ist, dem wird Belohnung und Vermehrung seines Vermögens verheißen. So sagt der Erhabene: „Und als euer Herr ankündigte: ‚Wenn ihr dankbar seid, werde ich euch ganz gewiss noch mehr erweisen. Wenn ihr aber undankbar seid, dann ist meine Strafe wahrhaftig streng.’“ (Sûra 14:7). Ebenso sagt Allâh: „Gedenkt Meiner, so gedenke Ich eurer! Seid Mir dankbar und seid nicht undankbar gegen Mich!“ (Sûra 2:152). Allâh warnt diejenigen, die die Zakâ nicht entrichten, vor einer strengen Bestrafung. Demjenigen aber, der die Almosensteuer entrichtet, ist Belohnung und noch mehr verheißen. Denn der Makellose sagt: „Diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf Allâhs Weg ausgeben, denen verkünde schmerzhafte Strafe! Am Tag, da im Feuer der Hölle darüber heiß gemacht wird und damit ihre Stirn, ihre Seite und ihr Rücken gebrandmarkt werden: Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt. Nun kostet, was ihr zu horten pflegtet!“ (Sûra 9:34-35). Über diesen Vers ist Folgendes authentisch vom Propheten überliefert:
 
Mit jeglichem Vermögen, für das keine Zakâ bezahlt wurde, wird dessen Besitzer am Tag der Auferstehung gequält werden, an einem Tag, dessen Dauer 50.000 Jahre betragen wird. Dann wird derjenige sehen, wohin sein Weg führt: ins Paradies oder ins Feuer. Jeder Muslim, wenn er Allâh wirklich fürchtet, ist verpflichtet, die Zakâ zu entrichten und sich zu beeilen, diese zeitgerecht zu entrichten, damit sie jenen zugute kommt, die ihrer bedürfen. Dies im Gehorsam Allâh und Seinem Propheten gegenüber und in Sorge vor dem Zorn und der Strafe Allâhs. Allâh verspricht jenen, die von ihrem Vermögen geben, Ersatz dafür und große Belohnung. Denn der Makellose sagt: „Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen, und Er ist der Beste der Versorger.“ (Sûra 34:39). Und ebenso: „Glaubt an Allâh und Seinen Gesandten und gebt aus von dem, worüber er euch zu Statthaltern eingesetzt hat! Denjenigen von euch, die den Glauben verinnerlichen und ausgeben, für sie wird es große Belohnung geben.“ (Sûra 57:7).
 
 

 

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