Verhaltenskodex für die Moscheen - Teil 1

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„Der Prophet ging an einem Grab vorbei, in dem ein erst kürzlich Verstorbener begraben worden war. Er fragte seine Gefährten nach ihm, worauf die Gefährten antworteten: Es ist wahrhaftig das Grab von Umm Mihdschan! Es war die Frau, die die Moschee zu säubern pflegte. Der Prophet tadelte seine Gefährten, weil sie ihn nicht über deren Ableben informiert hatten, damit er ihr Totengebet geleitet hätte. Er sagte: Hättet ihr mich doch gerufen! Sie sagten: Du hast geschlafen und wir wollten dich nicht aufwecken. Daraufhin verrichtete der Prophet ihr Totengebet.“ Überliefert von Imâm Muslim.

 
„Ein Araber war im Besitz eines roten Kamels, dass er sehr liebte. Eines Tages ging das Kamel verloren und so suchte es der Mann die ganze Nacht, ohne es zu finden. Zum Morgengebet stand der Araber in der Moschee und fragte die Menschen rufend nach seinem Kamel. Als der Prophet ihn hörte, wurde er zornig, weil der Mann nach seinem Kamel in der Moschee fragte. Er sagte: Mögest du es nicht finden! Die Moscheen wurden nur dafür gebaut, wofür sie gebaut wurden.“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
„Der Gesandte Allâhs wies seine Gefährten an, wenn sie jemanden sahen, der in den Moscheen nach einer Sache fragte, die er verloren hatte, ihm Folgendes zu sagen: Möge Allâh es dir nicht zurückbringen, denn die Moscheen sind nicht dafür gebaut worden!“
 
Die Moscheen sind Häuser der Anbetung für die Muslime. Der Muslim sollte sich darum bemühen, in die Moschee zu gehen und seine rituellen Gebete dort zu verrichten, weil ihm dies eine immense Belohnung bringt. Der Gesandte Allâhs sagte: „Wer in die Moschee geht oder von ihr zurückkehrt, dem bereitet Allâh ein Gemach im Paradies, jedes Mal, wenn er geht oder zurückkehrt.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
 
Und er sagte: „Wer sich in seinem Haus reinigt (die rituelle Gebetswaschung durchführt) und dann in ein Haus der Häuser Allâhs geht, um eine Pflicht der Pflichten Allâhs zu verrichten, dessen Schritte einer mindert eine Verfehlung und ein anderer erhöht um eine Rangstufe.“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
Wer regelmäßig in die Moschee geht und in ihr betet und wessen Herz mit ihr verbunden ist, der gehört zu den Sieben, die Allâh am Jüngsten Tag in Seinem Schatten weilen lässt.
 
Der Moschee gebühren Verhaltensregeln, die jeder Muslim einzuhalten hat
 
Rituelle Reinheit: Man betritt die Moschee nicht im Zustand der rituellen Unreinheit, wie eine Frau während der Periode oder als Wöchnerin die Moschee nicht betreten darf außer auf dem Durchweg. Nur so erhält der Muslim die immense Belohnung.
 
Parfümieren und Tragen der besten Kleidung: Allâh der Erhabene sagt: „O Kinder Adams, zieht eure schmuckvolle Kleidung bei jeder Moschee an!“ (Sûra 7:31).
 
Der Muslim sollte den Verzehr von Nahrungsmitteln vermeiden, die einen unangenehmen Geruch mit sich tragen, wie Knoblauch, Zwiebeln, Lauch etc.
 
Der Gesandte Allâhs sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, der soll uns meiden oder soll unsere Moschee meiden und soll in seinem Haus sitzen.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
 
Oftmaliges Gehen zur Moschee: Der Islâm hält dazu an, oft zur Moschee zu gehen und in ihr zu sitzen. „Er fragte: Soll ich euch nicht auf etwas hinweisen, mit dem Allâh die Verfehlungen tilgt und die Rangstufen erhöht? Sie entgegneten: Doch, o Gesandter Allâhs! Er sagte: Die vorschriftsmäßige Ausführung der rituellen Gebetswaschung in unangenehmen Situationen, die vielen Schritte in die Moscheen und das Warten auf das rituelle Gebet nach dem rituellen Gebet. Dies ist der Bund. Dies ist der Bund. Dies ist der Bund.“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
Bittgebet auf dem Weg zur Moschee: Der Prophet pflegte, wenn er auf dem Weg zur Moschee war, zu sagen: „O Allâh, gib meinem Herzen Licht, meinem Gehör Licht, meinem Blick Licht! Erleuchte meine Rechte und meine Linke! Gib mir Licht vor mir und hinter mir, über mir und unter mir! Schenke mir Licht!“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
Bewahren von Ruhe auf dem Weg zu Moschee: Der Gesandte Allâhs sagte: „Wenn ihr den Gebetsruf zum unmittelbaren Gebetsbeginn hört, dann geht zum Gebet! Bewahrt dabei Ruhe und Fassung. Beeilt euch nicht! Und verrichtet, was ihr vom Gebet schafft; was ihr aber versäumt habt, das holt nach!“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
 
Betreten der Moschee mit dem rechten Fuß und Sprechen des Bittgebets: Der Muslim betritt die Moschee mit dem rechten Fuß und sagt: „Im Namen Allâhs, o Allâh, halte Muhammad in Ehren! Mein Herr, vergib mir meine Sünden und öffne mir die Türen Deiner Barmherzigkeit!“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
Beten zweier Rak’as als Ehrerbietung gegenüber der Moschee: Der Gesandte Allâhs sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Rak’as beten, bevor er sich setzt.“ Überliefert von Imâm Muslim.
 
Verbot des Verlassens der Moschee nach dem Gebetsruf: Wenn sich der Muslim zur Zeit des Gebetsrufes in der Moschee befindet, verlässt er sie erst nach Vollendung des Gebets. Er sagte: „Wenn ihr in der Moschee seid und zum Gebet gerufen wird, dann soll niemand von euch hinausgehen, bis er gebetet hat!“ Überliefert von Imâm Ahmad. Bei Notwendigkeiten ist das Verlassen allerdings erlaubt.
 
Verweilen im Gedenken Allâhs: Der Muslim strebt während seines Aufenthaltes in der Moschee nach dem Gedenken Allâhs und dem Lesen des edlen Qurân und vermeidet die Beschäftigung mit weltlichen Dingen. Der Prophet sagte: „Die Moscheen wurden  für das Gedenken Allâhs, das Gebet und das Lesen des Qurân errichtet.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
 
Verbot des Gehens vor einem Betenden: Der Muslim geht vor keinem Betenden vorbei. Er sagte: „Wenn der vor einem Betenden Vorbeigehende wüsste, was ihm dessentwegen widerfährt, würde er vierzig Mal stehenbleiben. Dies wäre besser für ihn als vor ihm zu laufen.“ Überliefert von Imâm Muslim. Wenn der Muslim in Gemeinschaft betet, ist ihm der Vorbeter ein Schutzwall. Wenn er allein betet, darf man nicht vor ihm vorbeigehen, bis man ihm einen Schutzwall geschaffen hat.
 
Beleben der Moschee: Der Muslim belebt die Moscheen. Er achtet darauf, in ihnen zu beten und sein Herz ist immer mit den Moscheen verbunden. Er meidet die Moscheen niemals. Denn die Moschee ist das Haus eines jeden, der Allâh demütig fürchtet. Die Häuser Allâhs auf Erden sind die Moscheen.
 
Allâh der Erhabene sagt: „Um Allâhs Moscheen kümmert sich ja einzig und allein, wer an den Letzten Tag glaubt und das rituelle Pflichtgebet verrichtet und die Zakâ entrichtet und niemanden außer Allâh fürchtet. Jene nun werden es vielleicht sein, die zu den Rechtgeleiteten gehören.“ (Sûra 9:18).
 
Es ist überliefert, dass der Prophet sagte: „Wenn ihr einen Mann seht, der sich an die Moscheen gewöhnt, dann bezeugt für ihn den verinnerlichten Glauben!“ Überliefert von Imâm Ahmad, At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha.
 
Verbot des Erhebens der Stimme und der Streiterei in der Moschee: Wenn der Muslim die Moschee betritt, bewahrt er Fassung und Ruhe. „Eines Tages betrat Umar ibn Al-Chattâb die Moschee. Er fand dort zwei Männer, die sich stritten und ihre Stimmen erhoben. Er sagte zu einem der Gefährten: Geh und bring diese beiden! Als die beiden Männer zu ihm gekommen waren, fragte er sie: Woher kommt ihr? Sie sagten: Wir gehören zu den Bewohnern von Tâif. Da sagte Umar : Wenn ihr zu den Ansässigen gehört hättet, hätte ich euch mit Schlägen Schmerzen zugefügt. Erhebt ihr eure Stimmen in der Moschee des Gesandten Allâhs ?“ Überliefert von Al-Buchârî.
 
Der Muslim darf niemanden bei der Verrichtung des Gebetes in der Moschee stören, nicht einmal durch die Rezitation des Qurân.
 
Bemühen, die Moschee sauber zu halten: Der Gesandte Allâhs sagte: „Der Speichel in der Moschee ist ein Vergehen und seine Wiedergutmachung besteht darin, ihn zu entfernen.“
 
 

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