Verhaltenskodex bei den Festen – Teil 1

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Eines Tages kam Abû Bakr As-Siddîq bei seiner Tochter Âischa herein. Bei ihr waren zwei junge Mädchen von den Ansâr (den aus Makka Ausgewanderten Helfenden) und sie sangen die Lieder der Ansâr aus der Zeit der Schlacht von Bu‘âth (zwischen den Stämmen Aus und Chazradsch vor dem Islâm). Da meinte Abû Bakr: "Die Flöten des Satans im Hause des Gesandten Allâhs?" Der Prophet erwiderte: "Lass sie, Abû Bakr, denn jede Gemeinschaft hat Feste und das ist unser Fest!" Von Al-Buchârî überliefert.

 

Allâh der Erhabene bestimmte für die Muslime zwei Feste, nämlich das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest, beide folgen unmittelbar nach der Verrichtung zweier Pflichten des Islâms. Das Fastenbrechenfest kommt nach der Fastenpflicht im Monat Ramadân und das Opferfest kommt nach der Pflicht des Haddsch. Die Feste der Muslime sind ein Ausdruck deren Freude über die Güte Allâhs ihnen gegenüber, da Er ihnen zur Anbetung verholfen hat. Allâh der Erhabene sagt: "Sprich: Über die Gunstbezeigung Allâhs und über Seine Barmherzigkeit, darüber sollen sie sich nun gewiss freuen. Dies ist besser als das, was sie ansammeln." (Sûra 10:58).

 

Zu den Anstandsregeln, die wir bei unseren Festen beachten sollen, gehört Folgendes:

 

- Die Nacht zum Fest durch freiwillige Nachtgebete und Gedenken Allâhs beleben: Denn die Nacht zum Fest gehört zu den gesegneten Nächten, in denen Güte und Belohnung vermehrt werden, daher soll der Muslim in dieser Nacht darauf bedacht sein, Allâhs zu gedenken und Nachtgebete zu verrichten, damit er die Zufriedenheit Allâhs des Erhabenen erlangt.

 

- Die Ganzkörperwaschung, das Sich-Parfümieren und das Anziehen der schönsten Kleidung: Beim Festgebet pflegte der Gesandte Allâhs seine schönste Kleidung zu tragen.

 

- Vor dem Verlassen des Hauses zum Gebet des Fastenbrechenfestes etwas essen: Es gehört nämlich zur Sunna, dass man eine ungerade Zahl von Datteln isst, bevor man sich auf dem Weg zum Gebet des Fastenbrechenfestes macht. Beim Opferfest wird das Essen bis auf die Zeit nach dem Festgebet verschoben, damit man von seinem Opfertier isst, falls man eines geschlachtet hat. Von Buraida ist überliefert, dass er sagte: "Der Prophet pflegte am Ramadân-Fest das Haus nicht zu verlassen, bevor er etwas gegessen hatte, und am Opferfest nichts zu essen, bis er das Festgebet verrichtet hatte." Authentischer von At-Tirmidhî überlieferter Hadîth. Von Anas ibn Mâlik wurde weiterhin berichtet, dass der Prophet am Ramadân-Fest einige Datteln zu frühstücken pflegte, bevor er zum Gebetsplatz hinausging". Authentischer von At-Tirmidhî überlieferter Hadîth.

 

- Frühzeitig zum Gebetsplatz gehen: An beiden Festtagen soll der Muslim früh aufstehen, das Morgengebet verrichten und dann zum Gebetsplatz gehen. Am Opfertag sagte der Prophet : "Als Erstes werden wir diesen unseren Tag mit dem Gebet beginnen, dann kehren wir zurück und schlachten." Von Al-Buchârî überliefert.

 

- Das Gebet im Freien: Es gehört zur Sunna, das Festgebet im Freien und auf weiten Plätzen zu verrichten, falls es keinen Hinderungsgrund wie Regen oder Ähnliches gibt. Der Prophet pflegte das Festgebet im Freien zu verrichten.

 

- Beteiligung von Frauen und Kindern: Es ist auch für Frauen und Kinder erwünscht, an den beiden Festtagen zum Gebetsplatz zu gehen, denn es ist von Umm Atîya Al-Ansârîya überliefert, dass sie sagte: "Uns wurde anbefohlen, die Mädchen und die Frauen der Gemächer mitzunehmen, und dass die Menstruierenden den Gebetsplatz meiden." Von Al-Buchârî überliefert.

 

- Das Gebet des Fastenbrechenfestes etwas verzögern und sich mit dem Gebet des Opferfestes beeilen: Dies ist so, damit die Armen die Zakâ vor dem Gebet bekommen und sich mit ihrer Familie darauf freuen können, während man sich mit dem Gebet des Opferfestes beeilen soll, damit die Leute genügend Zeit zum Schlachten ihrer Opfertiere haben. Der Prophet pflegte das Gebet des Ramadân-Festes etwa zwanzig Minuten, das Gebet des Opferfestes nur zehn Minuten nach Sonnenaufgang zu verrichten.

 

- Kein Gebetsruf und keine Iqâma (der zweite Gebetsruf unmittelbar vor dem Gebet) für das Gebet beider Feste: Es ist von Dschâbir ibn Samura überliefert, dass er sagte: "Ich habe das Gebet beider Feste mit dem Propheten oft verrichtet, und dabei gab es weder einen Gebetsruf noch eine Iqâma." Authentischer von At-Tirmidhî überlieferter Hadîth.

 

- Kein freiwilliges Gebet vor oder nach dem Festgebet verrichten: Es gibt kein freiwilliges Gebet weder vor noch nach dem Festgebet, denn der Prophet und seine Gefährten pflegten kein freiwilliges Gebet vor oder nach dem Festgebet zu verrichten. Ibn Abbâs sagte: "An einem Festtag verließ der Gesandte Allâhs das Haus und verrichtete zwei Raka's [gemeint sind die Gebetseinheiten des Festgebets], ohne davor oder danach etwas zu beten." Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.

 

Verhaltenskodex bei den Festen – Teil 2

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