Rechtsnorm für denjenigen, der schon zu Hause das Fasten brach, nachdem er sich zum Reisen entschlossen hatte
Fatwâ-Nummer: 113759

  • Fatwâ-Datum:5-7-2012
  • Bewertung:

Frage

Ich bin Marokkaner und wohne in Spanien. Allâh sei Dank haben wir im Ramadân dieses Jahres elf Tage in unserem Heimatland gefastet. Wir haben uns dann entschlossen, zu unserem Wohnort in Spanien zurückzukehren, und gemäß dem Hadîth des Gesandten Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, in dem er sagte: „Allâh hat es gern, dass man von Seinen Erleichterungen Gebrauch macht,…“ bis zum Ende des Hadîthes, und dem Hadîth: „Haltet euch an die Erleichterung, die Allâh euch gegönnt hat!“, haben wir am Reisetag das Fasten gebrochen, als wir noch zuhause waren, und zwar nachdem ich das Werk Taisîru Fiqhi As-Siyâm des Großgelehrten Yûsuf Al-Qarâdâwî durchgeblättert hatte.
Während wir auf dem Schiff waren und als die Zeit zum Fastenbrechen nach dem Ruf zum Abendgebet kam, begannen einige Fastende mit dem Fastenbrechen. Da hatten wir das Gefühl, dass wir einen Tag vom Ramadân versäumt haben. Sollen wir jetzt diesen Tag nur nachholen, oder was sollen wir tun?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn deine Reise nach Spanien einem erlaubten Zweck dient, wie Studium oder erlaubter Arbeit oder Ähnlichem, dann darfst du das Fasten im Ramadân unterlassen und das vierteilige Gebet während der Reise kürzen. Einige Gelehrten halten es für erlaubt, wenn du schon zuhause, bevor du die Häuser und Bauten deines Wohnortes verlässt, das Fasten brichst. Aber mehrere Gelehrte vertreten die Auffassung, dass das Fastenbrechen erst dann erlaubt wird, wenn man die Reise schon begonnen hat, indem man die Häuser seines Ortes hinter sich lässt.

 

Ibn Qudâma sagte in seinem Werk Al-Mughnî: „Im Allgemeinen darf derjenige, der zu reisen beabsichtigt, das rituelle Gebet nicht kürzen, bis er die Häuser seines Ortes hinter sich lässt. Dies ist nämlich die Meinung von Mâlik, Asch-Schâfi’î, Al-Awzâ’î, Ishâq und Abû Thaur und wurde ferner von einigen Nachfolgenden der Gefährten berichtet. Es wurde jedoch von Atâ und Sulaimân ibn Mûsâ berichtet, dass sie es für erlaubt hielten, dass man in seinem Ort das rituelle Gebet kürzt, wenn man das Reisen beabsichtigt. Es wurde von Al-Hârith ibn Abû Rabî’a berichtet, dass er einige - unter ihnen waren Al-Aswad ibn Yazîd und mehrere Gefährten von Abdullâh - zuhause im Gebet führte und das Gebet dabei kürzte, als er reisen wollte. Und Ubaid ibn Dschabr berichtete: Ich war im Ramadân zusammen mit Abû Busra Al-Ghifârî auf einem Schiff bei Al-Fustat. Kaum hatten wir uns in Bewegung gesetzt, da ließ er das Essen bringen, als wir uns von den Häusern noch nicht entfernt hatten. Er sagte dann zu mir: ‘Komm näher [zum Essen]!’ Ich erwiderte: ‘Siehst du denn nicht noch die Häuser?’ Da sagte Abû Busra: ‘Willst du dich denn von der Sunna des Gesandten Allâhs abwenden?’ Und dann begann er zu essen.“ (Überliefert von Abû Dâwûd).Uns interessieren indes die Worte Allâhs des Erhabenen: „Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet

abzukürzen...(Sûra 4:101).

 

Man reist im Land erst dann umher, wenn man das Haus verlässt. Vom Propheten wurde berichtet, dass er das Gebet zu kürzen begann, wenn er Madîna verlassen hatte. Anas sagte: „Ich betete vier Gebetsabschnitte hinter dem Propheten in Madîna und zwei in Dhû Al-Hulaifa…" (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Was aber Abû Busra angeht, so aß er nicht, bis er aufbrach; und die Worte, dass er die Häuser nicht hinter sich gelassen hatte, bedeuten - und Allâh weiß es am besten -, dass er sich von ihnen nicht ganz entfernt hat, was die Worte von Ubaid beweisen, als er sagte: „Siehst du denn nicht noch die Häuser?"

 

Wenn es so ist, dann ist es erlaubt, das Gebet zu kürzen, auch wenn man sich noch in der Nähe von den Häusern befindet.

 

Daher trifft dich, so Allâh will, keine Sünde, falls du das Fasten schon von zu Hause aus unterlassen hast, nachdem du dich zum Reisen entschlossen hattest, und zwar gemäß der Meinung der Gelehrten, die dies für erlaubt halten. Besser wäre es allerdings, gemäß der Meinung der Gelehrtenmehrheit zu handeln, da sie vorsichtiger ist. Und auf jeden Fall sollst du den versäumten Tag nachholen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs