Wenn man eine Umra nach einer anderen verrichtet und dabei keine Haare zum Schneiden hat Fatwâ-Nummer: 121025
- Fatwâ-Datum:14-10-2012
- Bewertung:
Ich werde eine Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) verrichten und möchte mein Kopfhaar abrasieren. Wenn es möglich ist, werde ich eine weitere Umra verrichten. Ich werde aber vielleicht keine Haare haben, die ich rasieren kann.
Ist das gültig? Und was ist die Lösung, wenn das ungültig ist? Ich möchte aber meine Haare abrasieren, weil ich vielleicht die zweite Umra nicht durchführen kann.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn es deine Absicht ist, mehr als eine Umra zu verrichten, kannst du dein Haar in der ersten kürzen, damit dir ausreichend Haare übrigbleiben, die du bei der nachfolgenden Umra schneiden oder rasieren kannst, weil die Pflicht durch das Schneiden als erfüllt gilt. Das Rasieren ist aber besser. Der Gesandte hat gesagt: „O Allâh, sei gegenüber den Rasierenden barmherzig!“ Man fragte: „O Gesandter Allâhs, was ist mit denjenigen, die kürzen?“ Beim dritten Mal erwiderte er: „Und denjenigen, die kürzen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Wenn du dein Kopfhaar rasiert hast, dann musst du warten, bis das Haar wächst. Dann kannst du die folgende Umra verrichten. Aber wenn du die Umra davor verrichtet hast, dann ist sie gültig.
Ibn Qudâma sagt in Al-Mughnî: Alî sagte: Einmal im Monat. Und wenn Anas sieht, dass sein Haar gewachsen ist, verrichtet er eine Umra. (Die zwei Berichte überlieferte Asch-Schâfi´î in seinem Musnad). Ikrima sagt: Wenn das Rasiermesser etwas aus seinem Haar rasieren kann, verrichtet er die Umra. Atâ sagt: Wenn er will, verrichtet er einmal im Monat die Umra. Ahmad sagt: Wenn er die Umra durchgeführt hat, muss er sich das Haar rasieren oder schneiden. Alle zehn Tage kann er sich das Kopfhaar rasieren."
Und Allâh weiß es am besten!