Nachdem man den Haddsch verrichtet hat und wenn man später die Möglichkeit hat, den Haddsch noch einmal durchzuführen, ist es dann besser, ihn noch einmal zu verrichten oder einem anderen Muslim, der gesund ist, aber nicht genug Geld für den Haddsch besitzt, das Geld zum Verrichten des Haddsch zu schenken?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du mit der Frage meinst, dass du das Geld des freiwilligen Haddsch für jemanden, der zum Verrichten des Haddschs nicht fähig ist, spendest, dann weißt du, dass derjenige, der nicht fähig ist, den Haddsch durchzuführen, dazu nicht verpflichtet ist. Allâh der Erhabene sagt: „... Und Allâh steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen - (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben...“ (Sûra 3:97). Wenn du ihm Geld gibst, damit er den Haddsch verrichten kann, gilt das als Spende. Die Gelehrten meinen, dass der Haddsch besser als das Spenden seiner Kosten ist, außer wenn es notwendig ist. Der Scheich des Islâm Ibn Taimiya sagte: „Der rechtmäßige Haddsch ist besser als das freiwillige Spenden. Wenn man aber bedürftige Verwandte hat, dann ist das Spenden Pflicht. Ebenso gilt das, wenn es Leute gibt, die seiner Spende bedürfen. Wenn beide Werke freiwillig sind, dann ist der Haddsch besser, weil er eine körperliche und finanzielle Anbetungshandlung ist.“
Es gibt aber Gelehrte, denen zufolge das Spenden besser ist als der Haddsch. Man hat dies von Ahmad überliefert. Der große Gelehrte Ibn Al-Uthaimîn hat eine Fatwâ erlassen, dass die Ermöglichung für einen Anderen, den Haddsch zu verrichten, besser ist, als dass man einen freiwilligen Haddsch selbst verrichtet. Er wurde über denjenigen gefragt, der Geld für einen Anderen zum Verrichten des Pflichthaddsch spendet, ob man dafür die gleiche Belohnung bekomme wie der Haddschi und ob dies besser sei, als dass man einen Anderen bevollmächtigt, den Haddsch für ihn durchzuführen.
Er antwortete:
„Ja, er bekommt – so Allâh will – die gleiche Belohnung des Haddsch. Das heißt die Belohnung, die für den Pflicht-Haddsch zu bekommen ist, weil der Prophet gesagt hat: »Wer einen unermüdlich Kämpfenden ausrüstet, gilt als unermüdlich Kämpfender, und der Haddsch ist eine Art des Kampfes.« Wenn man einem Armen also Geld gibt, damit dieser den Pflicht-Haddsch verrichtet, ist dies besser, als wenn man einem Anderen Geld gibt, damit dieser den freiwilligen Haddsch stellvertretend für ihn verrichtet, weil der Muslim im ersten Fall seinem Bruder die Kosten für eine Pflicht gibt, damit dieser eine der islâmischen Elementarpflichten verrichtet.“
Wenn du aber meinst, dass du selbst den Haddsch unternehmen, und einem Anderen, der zum Verrichten des Haddschs finanziell nicht fähig ist, die Belohnung des Haddsch schenken willst, dann ist das nicht gültig, denn die Stellvertretung beim Haddsch ist nur für einen Verstorbenen oder einen Schwerkranken rechtsgültig.
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