Änderung des Familiennamens bei der Heirat Fatwâ-Nummer: 122677
- Fatwâ-Datum:24-5-2009
- Bewertung:
As-Salâmu alaikum!
Bitte erkläre mir, ob ich meinen Familiennamen behalten oder den meines Mannes annehmen soll, wenn ich standesamtlich heirate?
Ich habe eine Fatwâ gelesen, die dies verbietet und als Beweis den folgenden Vers erwähnt: "Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allâh." (Sûra 33:5)
Mein Mann meint, dass der Vers nur auf Waisen bezogen sei und dass die Frauen in Algerien den Familiennamen ihres Ehemannes annehmen. Wir brauchen deinen Rat in dieser Angelegenheit, damit wir keinen Fehler begehen, so Allâh will.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es verhält sich so, wie du es in jener Fatwâ gelesen hast. Es ist der Frau nicht erlaubt, den Namen ihres Mannes oder dessen Familie anzunehmen. Vielmehr ist es deine Pflicht, deinen Geburtsnamen beizubehalten. Der Beweis dafür ist der erwähnte Vers: "Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allâh." (Sûra 33:5)
Es ist ein Vers mit allgemeinem Bezug und damit nicht nur auf Waisen beschränkt, wie dein Mann behauptet. Die Traditionen und Bräuche der Menschen, die dem Islâm widersprechen, haben keine Geltung. Dieser Brauch ist sogar ein Brauch der Nicht-Muslime und so ist es dem Muslim verboten, dies nachzuahmen. Der Prophet , sagte: "Wer Leute nachahmt, der gehört zu ihnen." Berichtet von Abû Dawûd.
Möge Allâh dir das Streben nach Gutem ermöglichen! Wir empfehlen dir, dich mit deinem Mann darüber in bester Weise zu verständigen und legen dir ans Herz, einen Streit nach bestem Können zu vermeiden.
Allâh weiß es am besten.