Darf die Frau gegen den Willen des Mannes die Schwangerschaftsverhütung unterlassen?
Fatwâ-Nummer: 122862

  • Fatwâ-Datum:26-5-2009
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Frage

Ich bin eine verheiratete Frau und habe ein Kind. Ich will ein weiteres Kind haben, bevor ich dreißig werde, aber mein Mann will das nicht.
Meine Frage ist: Darf ich – islâmisch gesehen und meinem Wunsch nach Kindern entsprechend – schwanger werden, ohne meinen Mann zu informieren?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.

 

Und nun zur Frage:

 

Unter den Zielen der Ehe ist es, Kinder zu haben. Der Prophet ermunterte seine Anhänger dazu, viele Kinder zu haben. Er sagte: "Heiratet die liebenswürdige, fruchtbare (Frau), denn ich werde mit eurer Anzahl wetteifern" Berichtet von An-Nasâ'î. Der Wortlaut von Ibn Hibbân lautet: "denn ich werde am Jüngsten Tag mit den Propheten mit eurer Anzahl wetteifern."

 

Ein Kind zu haben ist das Recht eines jeden Ehepartners, das der Andere nicht entziehen kann. Wenn sie sich aber darauf einigen, vorübergehend aus islâmisch vertretbaren Gründen keine Kinder zu haben, wie etwa die Überforderung der Frau durch aufeinander folgende Schwangerschaften oder aus ähnlichen Gründen, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

 

Es steht dem Ehemann nicht zu, seiner Frau zu untersagen schwanger zu werden. Die Gelehrten haben ausdrücklich erklärt, dass ein Mann keinen Coitus interruptus (unterbrochenen Geschlechtsverkehr) mit seiner Frau ohne ihre Erlaubnis durchführen darf.

 

Der Gelehrte Mâlik   sagte: "Er soll weder mit der Freien (Frau) Coitus interruptus ohne ihre Erlaubnis praktizieren, noch mit seiner Sklavin noch mit der Sklavin, die er geheiratet hat, ohne die Erlaubnis ihrer Familie einzuholen."

 

Von Ibn 'Abbâs wurde überliefert: "Die Freie wird um ihre ausdrückliche Erlaubnis beim Coitus interruptus gebeten, die Sklavin jedoch nicht."

 

As-Schâfi'î Allah erbrame sich seiner sagte: "Es steht ihm nicht zu, mit der freien (Ehefrau) ohne deren Erlaubnis Coitus interruptus zu praktizieren."

 

Somit soll die fragende Schwester wissen, dass die Schwangerschaft ihr zusteht und ihr Mann ihr das nicht untersagen darf. Es ist ihr demgemäß erlaubt, ohne seine Erlaubnis  nicht zu verhüten.

 

Allâh weiß es am besten.

 

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