Was macht man, wenn man sich später in das Gebet einreiht und der Imâm am Ende des Gebets die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichtet? Fatwâ-Nummer: 122910
- Fatwâ-Datum:27-5-2009
- Bewertung:
Ich bin erst nach den ersten zwei Rak´a zum Nachtgebet gekommen. Der Imâm verrichtete zwei Niederwerfungen für etwas Vergessenes, wohingegen ich aufstand, um mein Gebet zu vervollständigen. Was hätte ich tun sollen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn die Niederwerfungen für etwas Vergessenes seitens des Imâms vor dem Abschluss des Gebets sind, dann muss der später Kommende diese mitverrichten, weil der Prophet sagte: „Der Imâm ist nur dazu da, um ihm zu folgen. Macht nichts anderes als er! Wenn er sich vorbeugt, dann beugt euch vor! Wenn er ‚sami’a Allâhu liman hamida’ sagt, dann sagt ‚rabbanâ wa laka Al-Hamd’! Wenn er sich niederwirft, dann werfet euch nieder!“ Der Hadîth ist übereinstimmend von Abû Huraira überliefert worden.
Das ist die Meinung der Mâlikîten, Schâfi´îten und Hanbalîten. Die Mâlikîten meinten zusätzlich, dass man die Niederwerfung für etwas Vergessenes nach oder vor dem Abschluss nicht verrichten muss, wenn man weniger als eine Rak´a erreicht hat.
Die Meinung der meisten Gelehrten ist dem Beweis näher. Wenn der später Kommende mit dem Imâm die Niederwerfung für etwas Vergessenes vor dem Abschluss nicht verrichtet hat, dann ist es besser, das Gebet zu wiederholen.
Bei den Mâlikîten ist die überwiegende Meinung, dass ein Gebet auf diese Weise nichtig ist, es sei denn, dass er dies aus Vergesslichkeit gemacht hat.
Ad-Dusûqî erwähnte in seinem Kommentar (Alhâschiya) zu einem mâlikîtischen Buch: "Wenn man dem Imâm absichtlich oder aus Unwissen zuwider handelt, um sein Gebet zu vervollständigen, dann ist das Gebet nichtig, es sei denn, dass er dies aus Vergesslichkeit gemacht hat."
Wenn die Niederwerfung für etwas Vergessenes seitens des Imâms nach dem Abschluss des Gebets stattfindet, dann soll der später Kommende dem Imâm folgen, bevor er sein Gebet vollendet, oder das Gebet vollenden und dann die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichten; hierzu gibt es zwei Meinungen unter den Gelehrten.
Die erste ist, dass er dem Imâm bei der Niederwerfung für etwas Vergessenes vor dem Abschluss folgen soll, dann steht er auf, um sein Gebet zu vollenden. Das ist die Meinung der Hanbalîten und Hanafîten.
Die zweite ist, dass er dem Imâm bei der Niederwerfung für etwas Vergessenes nach dem Gebetsende nicht folgen soll. Er soll sein Gebet vollenden, und dann die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichten. Das ist die Meinung der Mâlikîten.
Falls du aber aufgestanden bist, ohne dich mit dem Imâm niedergeworfen zu haben, wobei die Niederwerfung vor dem Abschluss des Gebets war, wurde das Urteil erwähnt, und zwar, dass es besser wäre, das Gebet zu wiederholen.
Wenn die Niederwerfung des Imâms nach dem Gebetsende war, dann ist dein Gebet gültig. Du sollst aber die Niederwerfung für etwas Vergessenes nachholen, auch wenn bereits einige Zeit vergangen ist.
Imâm Mâlik hat gesagt: „Wer die nach dem Abschluss zu verrichtende Niederwerfung für etwas Vergessenes vergisst, der soll sie durchführen, wenn er sich daran erinnert, auch wenn es nach einem Monat ist. Wenn er nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, soll er sich rituell waschen und das Gebet vollenden.“
Und Allâh weiß es am besten.