Muss man die Suhûr-Mahlzeit (vor Fastenbeginn) bei freiwilligem Fasten einnehmen? Wie wird dies im Ramadân beurteilt? Fatwâ-Nummer: 124347
- Fatwâ-Datum:30-6-2009
- Bewertung:
Muss man die Suhûr-Mahlzeit (vor Fastenbeginn) bei freiwilligem Fasten einnehmen? Wie wird dies im Ramadân beurteilt?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Eine Mahlzeit vor der Morgendämmerung des Fastentages einzunehmen, ist empfehlenswert und keine Pflicht, sei das Fasten freiwillig oder Pflicht, wie beispielsweise im Ramadân oder in einem anderen Monat. Wer fastet, ohne diese Mahlzeit einzunehmen, dessen Fasten ist gültig, aber dem ist eine große Belohnung entgangen. Der Gelehrte Ibn Al-Mundhir überlieferte den Konsens darüber, dass die Suhûr-Mahlzeit empfehlenswert ist.
Und Allâh weiß es am besten.