Im Ramadân vor dem Mittagsgebet eingeschlafen und erst um 22 Uhr aufgewacht Fatwâ-Nummer: 126911
- Fatwâ-Datum:6-9-2009
- Bewertung:
Gestern schlief ich vor dem Mittagsgebet ein und wachte erst um 22 Uhr auf. Weder habe ich mein Fasten gebrochen noch habe ich gebetet. Was soll ich nun tun? Bitte helft mir!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dein Erwachen um 22 Uhr bedeutet, dass du in der Zeit des Nachtgebetes aufgewacht bist. Es wäre für dich verpflichtend gewesen dieses Gebet zu verrichten und natürlich vorher die verpassten Gebete in ihrer Reihenfolge nachholen. Also betest du das Mittags-, Nachmittags-, Abend- und dann das Nachtgebet. Du hast dadurch jedoch nicht gesündigt, da du durch deinen Schlaf entschuldigt warst. Der Prophet sagte: "Im Schlaf gibt es keine Nachlässigkeit. Die Nachlässigkeit kommt auf den, der das Gebet nicht betet, bis die Zeit des nächsten Gebetes eintritt." Überliefert von Muslim.
Die Gelehrten sind sich einig, dass der Schlafende oder der, der vergessen hat zu beten, dann betet, wenn er aufwacht bzw. sich erinnert, da der Prophet sagte: "Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, dessen Buße ist es, es zu beten, wenn er sich erinnert." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim, mit dem Wortlaut von Muslim.
Dass du dein Fasten erst nach dem Aufwachen gebrochen hast, ist weiter nicht schlimm. Iss und trink einfach danach! Was die Sunna angeht, das Fasten schleunigst zu brechen, hoffen wir, dass du die Belohnung dennoch erhalten hast, wenn du sonst immer darauf Wert gelegt hast.
Und Allâh weiß es am besten.