Furcht vor Ansteckung: Gesichtsbedeckung einer Frau am Gebetsplatz Fatwâ-Nummer: 128038
- Fatwâ-Datum:6-9-2021
- Bewertung:
Wie ist es zu beurteilen, wenn eine Frau an einem Gebetsplatz für Frauen ihr Gesicht aus Angst vor ansteckenden Krankheiten bedeck?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Grundsätzlich gilt es als Sunna, im rituellen Gebet das Gesicht offen zu lassen. Eine Bedeckung ist normalerweise makrûh (verpönt). Wenn jedoch ein Grund für die Bedeckung vorliegt, so ist das erlaubt. Ibn Abd Al-Barr sagte: „Es herrscht ein Konsens, dass die Frau im rituellen Gebet und im Ihrâm-Zustand auf der Pilgerfahrt ihr Gesicht unbedeckt lässt. Eine Bedeckung des Gesichts würde verhindern, dass Stirn und Nase den Boden berühren, und es bedeckt den Mund. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) untersagte einem Mann, dies zu tun. Wenn jedoch eine Notwendigkeit dafür besteht, wie die Anwesenheit von fremden Männern, so entfällt die Kâraha (Verpöntsein) der Handlung“ („Kasschâf Al-Qinâ“).
Wenn es möglich ist, nur die Nase mit einem Schutz zu bedecken, so ist das einer vollständigen Bedeckung des Gesichts im Gebet vorzuziehen. Es ist auch erforderlich, einen zuverlässigen Facharzt zu konsultieren, um zu erfragen, wie notwendig eine solche Bedeckung überhaupt sei. Die Angst vor ansteckenden Krankheiten beruht zuweilen auf reiner Einbildung.
Und Allâh weiß es am besten!