Darf man hinter einem Imâm beten, der Amulette verkauft? Fatwâ-Nummer: 128546
- Fatwâ-Datum:1-11-2009
- Bewertung:
Der Imâm der Moschee in unserer Nähe besitzt Amulette. Er schreibt in sie einige Qurân-Verse hinein und verkauft sie in der Nachbarschaft.
Dürfen wir weiterhin mit ihm als Vorbeter beten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung, ob man die Amulette, die Qurân oder Sunna, aber keinesfalls verbotene Inhalte haben, tragen darf. Eine Gruppe erlaubt dies, die zweite verbietet es.
Aus folgenden Belegen halten wir das aber für unerlaubt:
Erstens: Das allgemeine Verbot der Amulette, insofern als der Prophet in einem von Ahmad und Abû Dawûd überlieferten Hadîth sagt: "Die Amulette, die Geisterbeschwörung und Liebesamulette sind Götzendienerei."
Zweitens: Das könnte später dazu führen, dass Leute etwas anderes als Qurân-Verse oder Hadîthe umhängen.
Drittens: Wenn man so etwas umhängt, wird das Umgehängte vielmals missbraucht werden, denn man sucht z.B. die Toilette auf, wobei man es an seinem Hals trägt.
Auf jeden Fall gehört das zu den Fragen, die verschiedenen Meinungen der Gelehrten unterliegen, deswegen sollen sie gar kein Grund für Spaltung oder Bezeichnung der Muslime als Ketzer und Ähnliches werden. Der erwähnte Imâm darf also mit euch als Vorbeter beten, wenn es keine weiteren Gründe gibt, die ihn nicht als Vorbeter eignen.
Allâh weiß es am besten!