Kann der ´Umra-Pilger mehr als eine ´Umra in einem Ihrâm vollziehen? Fatwâ-Nummer: 128985
- Fatwâ-Datum:12-11-2009
- Bewertung:
Kann der ´Umra-Pilger zwei oder mehr ´Umras in einem Ihrâm vollziehen, ohne dabei den jeweiligen Ihrâm zu beenden?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Jede ´Umra bedarf eines eigenen Ihrâm, wie auch jedes Gebet seinen Eröffnungs-Takbîr hat. Es ist nicht erlaubt, mehr als ein Gebet mit einem einzigen Eröffnungs-Takbîr zu beten.
Ebenso ist es nicht erlaubt, mehr als eine ´Umra mit einem einzigen Ihrâm anzutreten. Es gibt keinen Gelehrten, der dies erlaubt. Um die ´Umra zu vollenden, muss man durch Scheren oder Schneiden der Haare den Ihrâm beenden. Wenn man sich die Haare rasiert oder schneidet, hat man die ´Umra beendet und kann nicht noch einmal in den gleichen Ihrâm zurückkehren.
Allerdings kann man sich in einen neuen Ihrâm begeben und eine weitere ´Umra vollziehen. Die Ihrâm-Kleidung muss er dabei nicht einmal zwingend wechseln. Wenn er seine Haare allerdings weder rasiert noch kürzt, hat er seine erste Umra nicht vollendet. Falls er in diesem Zustand in den Ihrâm für eine neue ´Umra eintritt, ist dieser Ihrâm ungültig.
Der darauffolgende Tawâf und der rituelle Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa wären somit nur freiwillige Taten und keine rituellen Handlungen der ´Umra. Niemand kann also zweimal dieselben rituellen Handlungen für eine einzige ´Umra vollziehen.
Jede rituelle Handlung hat ihre besonderen Regeln. Allerdings steht es ihm frei, nach dem Beenden des Ihrâm der ersten ´Umra den verwehrten Bezirk zu verlassen, um sich für eine weitere ´Umra erneut in den Ihrâm zu begeben.
Und Allâh weiß es am besten.