Ist es für jemanden, der die Umra in einem Jahr vollzog, erlaubt im selben Jahr den Haddsch zu verrichten? Fatwâ-Nummer: 129452
- Fatwâ-Datum:23-11-2009
- Bewertung:
Ein Mann führte eine Umra durch. Kann er sich im selben Jahr zum Haddsch begeben? Natürlich ist die Antwort, dass er nicht reisen kann, aber warum nicht?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Mann, der die Umra vollzog, darf im gleichen Jahr den Haddsch durchführen, wenn er dies vermag. Hierüber gibt es unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheiten, vielmehr muss er sogar den Haddsch in dem Jahr, in dem er es konnte, vollziehen und er darf ihn nicht aufschieben, da man den Haddsch nach der Rechtsmeinung der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten sofort verrichten muss. Es ist erwünscht, dass der Pilger die Haddsch-Form des Tamattu’ wählt, also eine Umra während der Haddsch-Monate verrichtet, dann den Ihrâm beendet und noch im selben Jahr in den Weihezustand des Haddsch eintritt. Der Prophet sagte nämlich: „Die Umra ist nunmehr mit dem Haddsch verbunden bis zum Tag der Auferstehung.“ Überliefert von Muslim.
Der Prophet verrichtete die Haddsch-Form namens Qirân, ordnete jedoch seinen Gefährten an, die Form des Tamattu’ zu verrichten. So führten die meisten Gefährten die Umra und den Haddsch in einem Jahr durch. Wie kommst du dann darauf, die Antwort sei "nein"?
Auch ist die Wiederholung der Umra innerhalb eines Jahres erlaubt und das ist die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten.
Und Allâh weiß es am besten.