Schlachten eines trächtigen Schafs als Opfer Fatwâ-Nummer: 129489
- Fatwâ-Datum:23-11-2009
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Wie lautet das islâmische Urteil, wenn man ein Schaf als Opfer schlachtet und dann bemerkt, dass sie trächtig ist? Und ist es zu beurteilen, falls man zuvor Bescheid wusste, dass sie trächtig ist?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Hinsichtlich der Frage, ob man ein trächtiges Tier als Opfer schlachten darf, herrscht unter den Rechtsgelehrten Meinungsverschiedenheit: Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man es als Opfer schlachten darf.
In der Enzyklopädie der islâmischen Rechtslehre heißt es: „Die meisten Gelehrten meinen, es stelle keinen Mangel dar, wenn das Opfertier trächtig ist. Die Schâfi'îten sehen die Trächtigkeit hingegen als Mangel, da sie die Fleischqualität negativ beeinflusst.“
Vorsichtshalber sollte man vermeiden, trächtige Opfertiere auszuwählen, um die Meinungsverschiedenheit zu meiden. Begutachtet man das Tier und stellt erst später fest, dass es trächtig ist, dann spricht nichts dagegen es zu schlachten. Das Junge im Bauch der Mutter ist durch das Schächten der Mutter erlaubt. Dieser Meinung sind die meisten Gelehrten.
Der renommierte Scheich Ibn Taimiyya meinte dazu: „Ein trächtiges Opfertier ist durchaus gestattet. Geht das Junge tot ab, dann ersetzt das Schlachten der Mutter dessen Schlachten. Dies meinen Ahmad, As-Schâfi´î und Andere. Das gilt unabhängig davon, ob das Junge behaart war oder nicht. Geht das Junge lebendig ab, dann muss man es schlachten. Mâlik meinte hingegen, es ist nur essbar, falls es bereits behaart ist. Abû Hanîfa meinte seinerseits, man dürfe ein abgegangenes Jungtier nicht essen, bis es geschlachtet wurde.“
Allah weiß es am besten.