Rechtsnorm für eine Reiseunternehmung, um das Fastenbrechen erlaubt zu machen
Fatwâ-Nummer: 13

  • Fatwâ-Datum:17-7-2013
  • Bewertung:

Frage

Mein Sohn ist in Kanada. Im Ramadân schreibt er Prüfungen. Zwei der Fächer legt er während des Fastens ab, zwei Stunden vor dem Abendgebet. Dies ist die Zeit, in der er am meisten erschöpft ist. Das Fasten strengt ihn sehr an und er leidet unter Kopfschmerzen. Darf er das Fasten brechen? Wenn nicht, darf er dann am Morgen des Prüfungstags mehr als 80 km reisen, damit er als Reisender gilt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Prüfungen gehören nicht zu den Entschuldigungsgründen, die das Fastenbrechen tagsüber im Ramadân erlauben. Der Gelehrte Ibn Bâz Allah erbarme Sich seiner! sagte: „Der zu den religiösen Vorschriften verpflichteten Person ist es nicht erlaubt, wegen der Prüfung das Fasten zu brechen. Es gehört nämlich nicht zu den islâmisch vertretbaren Entschuldigungsgründen. Sie ist dazu verpflichtet, zu fasten und das Lernen auf den Abend zu verlegen, wenn es ihr tagsüber schwer fällt.“

 

Dein Sohn sollte Allâh den Erhabenen fürchten und das Fastenbrechen am Tag im Ramadân nicht für erlaubt erklären. Wenn er absichtlich am Tag im Ramadân das Fasten bricht, ohne einen Entschuldigungsgrund zu haben, der ihm es erlaubt, begeht er eine große Sünde. Er sollte wissen, dass der Gehorsam gegenüber Allâh die beste Hilfe dabei ist, das Geforderte zu erlangen und das Gewünschte zu bekommen. Allâh der Erhabene sagt: „Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.“ (Sûra 65:4).

 

Die erwähnten Kopfschmerzen sind kein Entschuldigungsgrund, der das Fastenbrechen erlaubt, weil die dadurch entstehende Mühe gering und ertragbar ist. Diese Arten von Mühen bleiben meistens nicht ohne Belastung.

 

Dein Sohn darf keine Reise unternehmen, damit ihm das Fastenbrechen erlaubt wird. Denn es ist nur ein Trick, um der Verpflichtung zu entkommen. Und diese Tricks sind islamisch nicht erlaubt.

 

Der Gelehrte Al-Uthaimîn Allah erbarme Sich seiner! sagte: „Der Mensch ist grundsätzlich zum Fasten verpflichtet. Es ist eine Pflicht und sogar eine Elementarpflicht des Islâm, wie es bekannt ist. Der Mensch darf keinen Trick benutzen, um sich von einer islâmischen Pflicht zu entbinden. Wer reist, um sein Fasten zu brechen, für den ist die Reise verboten und genauso das Fastenbrechen. Er muss Allâh dem Majestätischen gegenüber bereuen. Er hat von seiner Reise zurückzukehren und zu fasten. Wenn er nicht zurückkehrt, muss er fasten, selbst wenn er sich auf der Reise befindet. Zusammenfassend ist zu sagen: Jemand darf die Reise nicht als Trick benutzen, um im Ramadân sein Fasten zu brechen. Denn wer einen Trick anwendet, um sich von einer Pflicht zu entbinden, entbindet sich nicht davon. Ebenso wird das Verbotene nicht durch einen Trick erlaubt.“

 

Anmerkung: Wenn er mit der Absicht an seinen Wohnort zurückkehrt, vier Tage oder mehr zu bleiben, gilt er nicht mehr als Reisender.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs