Wertpapiere/Investitionspapiere mit Gewinn und die falsche Aussage: „Der Gewinn, den der Staat an Bürger auszahlt, zählt nicht als Zins.“ Fatwâ-Nummer: 135319
- Fatwâ-Datum:9-5-2010
- Bewertung:
Ich bin eine verheiratete Frau und wohne in einem europäischen Land, Mein Ehemann und seine Freunde haben ein islâmisches Restaurant, in dem weder Schweinefleisch noch Alkohol verkauft wird. Wir wollen in unsere Heimat zurückkehren, haben dort aber keine Einnahmequelle außer Wert/-Investitionspapiere auf der Bank „Masri Al-Ahli“. Diese Papiere sind zeitlich begrenzt mit einem Gewinn festgelegt, der sich alle drei Jahre verändert.
Der Gewinn ist aber schon im Voraus bekannt, und zwar unter der Bezeichnung „Platinium-Papiere“. Im Fernsehen sagt man, dass es erlaubt sei, Gewinn von den Banken zu empfangen, die dem Staat gehören (wie die erwähnte Bank), und nicht unter die Rubrik „Zins“ fallen. Ist dieser Gewinn nun erlaubt oder verboten?
Wenn es verboten ist, was sagt der Islâm dann zu dem Betrag, den wir bereits von der Bank erhalten haben? Darf ich dieses Geld benutzen, um meine Wohnung fertig zu finanzieren, da die Preise stark gestiegen sind und fast nicht mehr zu bezahlen sind?
Ich bitte um eine Antwort.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir haben bereits in früheren Fatwas verdeutlicht, dass Investitionspapiere in all ihren Arten verboten sind. Sie gehören zu Ribâ (Zins) und man darf damit nicht handeln.
Was nun die Aussage angeht, dass es nicht zum Zins gehört, solange der Staat seinen Bürgern Gewinne ausschüttet, so ist diese eine der schlimmsten Aussprüche, die je erfunden wurden, um das Verbotene (also den Zins) als erlaubt zu erklären, weil nämlich diese Banken den Gewinn an die Personen zahlen, die das Geld hinterlegen (und somit nur eine Gruppe der Bevölkerung daraus Nutzen zieht)
Wir wollen auf dieses Scheinargument antworten:
1. Es stimmt nicht, dass die Banken, die mit Zins arbeiten, Eigentum des Staates sind. Die meisten Banken gehören den Aktionären oder einer vereinten Gruppe, bestehend aus Beteiligten des Staates und den Aktionären.
2. Die Aussage „Es zählt nicht als Ribâ, wenn der Staat Gewinne an die Bürger auszahlt“ ist nichtig, weil diese Aussage keinen Ursprung in Qurân oder Sunna hat, noch islâmisch korrekt durch Analogieschluss abzuleiten ist. Um es zusammengefasst auszudrücken: Diese Aussage hat der Teufel denjenigen eingegeben, die den Zins als erlaubt erklären wollen, indem sie die Leute täuschen. Dieser Ausspruch wäre richtig, wenn der Staat tatsächlich das Geld der Bürger besitzen würde, denn so könnte man nicht von Zins sprechen, wenn die Bürger also so wenig besitzen, dass sie gezwungen werden, Zins zu nehmen. Der Staat besitzt jedoch nicht das Geld der Individuen.
Wenn nun die Fragestellerin weiß, dass diese Aussage hinfällig und es verboten ist, Investitionspapiere mit Gewinn zu empfangen, so folgt daraus auch, dass deren Ertrag ebenfalls verboten ist. Sie soll dieses Geld zum Wohle der Gemeinschaft der Muslime einsetzen (wie islâmische Krankenhäuser, Schulen usw). Wenn die Fragestellerin und ihr Mann sehr arm sind, dann dürfen sie davon in dem Maße nehmen, wie es ihre Armut erfordert, jedoch nicht mehr.
Und Allâh weiß es am besten.