Darf man das Abendgebet hinter jemandem verrichten, der das Nachmittagsgebet nachholt? Fatwâ-Nummer: 135517
- Fatwâ-Datum:13-5-2010
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Nachdem ich das Abendgebet verrichtet hatte, erinnerte ich mich daran, dass ich das Nachmittagsgebet versäumt hatte. Da erhob ich mich, um dieses zu verrichten. In der ersten Rak´a (Gebetseinheit) kam ein Mann und betete hinter mir, obwohl ich beabischtigte das Nachmittagsgebet nachzuholen, er hingegen das Abendgebet zu verrichten.
Darf er hinter mir beten? Wenn ja, wie soll ich den Qurân rezitieren? Also hörbar oder lautlos? Würde ich lautlos rezitieren, wie sollte sich derjenige verhalten, der hinter mir das hörbar zu rezitierende Abendgebet verrichtet?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Man darf das Abendgebet hinter einem Imâm verrichten, der das Nachmittagsgebet nachholt. Nachdem der Imâm drei Rak´a vollendet hat, soll der hinter ihm Betende sitzen bleiben.
Es ist empfohlen, dass er auf den Imâm wartet, bis dieser seine vierte Rak´a vollendet hat, dann beenden die beiden das Gebet zusammen mit dem Gruß. Er kann auch das Gebet nach seiner dritten Rak´a mit dem Gruß alleine beenden.
Der Imâm soll in diesem Fall aber lautlos rezitieren, und das beeinträchtigt das Abendgebet des hinter dem Imâm Betenden überhaupt nicht. Das lautlose Rezitieren zu seiner Zeit ist zwar empfohlen, aber davon abzulassen macht das Gebet nicht nichtig, denn der Imâm ist es, der das Unterlassen der hörbaren Rezitation veranlasste und somit der hinter ihm Betende kein unvollständiges Gebet verrichtet hat.
Allâh weiß es am besten.