Darf man Land oder Landwirtschaftsgeräte, die man vom Staat bekommen hat, als Landwirt weiterverkaufen? Fatwâ-Nummer: 135604
- Fatwâ-Datum:17-5-2010
- Bewertung:
Was sagt der Islâm dazu, dass der Staat den Landwirten Land, Ausrüstung und Geld zur Verfügung stellt, und zwar unter der Bezeichnung „Unterstützung der Landwirtschaft und Förderung durch den Ackerbau“? Danach verkauft dieser Landwirt diesen Boden und die Ausrüstung.
Möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls der Staat seinen Bürgern eine Sache als Geschenk überreicht und keine Bedingungen daran knüpft, darf man dieses Geschenk frei benutzen, und zwar entweder für sich selbst oder für den Weiterverkauf oder man kann es auch als Almosen verschenken.
Wenn der Staat nun aber diese überreichte Ware unter der Voraussetzung eingegrenzt hat, dass auf die Ware Acht gegeben oder nach einer Frist wieder zurückgegeben werden muss und der Empfänger diesen Bedingungen zugestimmt hat, darf er nichts an dieser Ware verändern bzw. verkaufen, und zwar gemäß der Aussage des Propheten : „Die Muslime müssen sich an ihre Bedingungen (in den Vereinbarungen) halten, außer es handelt sich um Bedingungen, die das Erlaubte verbieten und das Verbotene erlauben.“ (At-Tirmidhî und Andere; als authentisch eingestuft)
Und Allâh weiß es am besten.