Darf man die Verlobung auflösen, wenn man Abneigung gegenüber seiner Verlobten verspürt?
Fatwâ-Nummer: 135873

  • Fatwâ-Datum:24-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
Ich bin ein Mann und habe um die Hand einer Frau angehalten. Eine Woche danach habe ich sie geküsst und festgestellt, dass sie einen Schnurrbart hat, den sie dann auch rasierte. Nach diesem Geschehnis fühlte ich mich nicht gut und denke darüber nach, diese Frau zu verlassen. Wir sind nun 25 Tage zusammen.

Antwort

Der Lobpreis ist Allahs! Möge Allah Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Du musst diese Frau nicht heiraten, wenn du bei der Verlobung oder danach etwas an ihr wahrnimmst, was dich stört oder dir nicht gefällt. Anstatt zu heiraten und sich daraufhin später zu trennen, ist es besser, dass es erst gar nicht zur Heirat kommt.

 

Du sollst aber wissen, dass du nach der Verlobung nicht etwas schariatisch Verbotenes machen darfst, dass man sich also etwa küsst, anfasst oder alleine miteinander ist. Die Frau, um die man anhält, gilt solange als harâm, bis es zur Heirat kommt.

 

Wenn du sie geküsst hast, so ist dies islâmisch verboten und gilt als Sünde gegenüber Allâh Dem Gewaltigen. Ihr müsst beide von dieser Sache ablassen sowie reumütig und aufrichtig zu Allâh zurückkehren.

 

Wir raten dir, dass du dir nochmals Gedanken machst, bevor du dich von dieser Frau abwendest, besonders wenn die Frau ein gutes Benehmen und einen starken Glauben hat.

 

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs