Gemeinschaftsgebete in einer Moschee, in der Neuerungen in der Religion begangen werden Fatwâ-Nummer: 136121
- Fatwâ-Datum:27-5-2010
- Bewertung:
In der Nähe meiner Wohnung gibt es eine Moschee, deren Imâm der Meinung ist, man soll zwei Rak'a vor dem Freitagsgebet als Sunna verrichten. Wer diese nicht verrichtet, den beschuldigt er, der Sunna zuwidergehandelt zu haben.
Darf ich seiner Anordnung nachkommen, um seiner scharfen Kritik zu entgehen? Es kommt hinzu, dass alle Neuerungen in der Religion, wovor die Gelehrten warnen, in dieser Moschee praktiziert werden, worunter auch sakrale Versammlungen fallen, um Allâhs zu gedenken, wobei auch Tamburin gespielt wird.
Außerdem gibt man seinem Nachbarn nach dem Gebet die Hand und sagt ''Möge Allâh dein Gebet annehmen!'' und Ähnliches. Darf ich darum Gemeinschaftsgebete in dieser Moschee vermeiden, so dass ich gemeinsam mit meiner Familie zu Hause bete?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach überwiegender Meinung gibt es vor dem Freitagsgebet kein Sunna-Gebet. Das heißt aber nicht, dass man vor dem Freitagsgebet keine Gebete verrichten darf. Es ist ferner erwünscht, dass man zwei Rak'a als Ehrbezeigung für die Moschee verrichtet, bevor man sich setzt. Vor dem Beginn der Freitagsansprache darf man beten, Allâhs gedenken, den Qurân rezitieren, wie man möchte.
Man soll aber darauf achten, die Betenden nicht zu stören. Wenn sich der Imâm zu der Meinung bekennt, die besagt, vor dem Freitagsgebet soll man zwei Rak'a als Sunna verrichten, so darf er niemanden dazu zwingen, sich zur selben Meinung zu bekennen. Wenn der Imâm dies macht, so verstößt er gegen die Manieren der rechtschaffenen Vorfahren und ihrer integren Nachfolger, die niemanden angriffen, um diesen dazu zu zwingen, ihre Ansicht anzunehmen, besonders wenn es um sekundäre Dinge geht.
Was die Neuerungen betrifft, die in dieser Moschee verbreitet sind, so soll man diese soviel wie möglich bestreiten, denn der Prophet sagte: ''Wer von euch etwas Verabscheuungswürdiges sieht, der soll es mit seiner Hand ändern, und wenn er das nicht vermag, dann mit seiner Zunge, und wenn er das auch nicht vermag, dann mit seinem Herzen. Und dies ist das Mindeste an Glauben.'' (Muslim)
Falls du keine andere Gemeinschaft finden kannst, solltest du das Gemeinschaftsgebet in dieser Moschee nicht verlassen. Nur distanziere dich von diesen Neuerungen!
Und Allâh weiß es am besten.