Zügiges aufrichtiges Bereuen von Lügen
Fatwâ-Nummer: 136210

  • Fatwâ-Datum:31-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet das Urteil, wenn mich jemand fragt: „Hast du die und die Sûra auswendig gelernt?“ Und ich antworte "Ja!", obwohl ich sie in Wirklichkeit nicht auswendig gelernt und diese Lüge bereut habe?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Sie sollten zügig aufrichtig vor Allâh bereuen und dazu entschlossen sein, nicht noch einmal zu lügen, denn Lügen ist verboten. Der Prophet sagte: "Ihr sollt ehrlich sein, denn Ehrlichkeit führt auf den Weg der Tugend, und die Tugend führt zum Paradies; Ein Mensch, der nur die Wahrheit spricht, wird bei Allâh als Wahrhaftiger aufgeschrieben. Und das Lügen führt zum Übel, und das Übel führt ins Höllenfeuer; und ein Mensch, der immer wieder lügt, wird bei Allâh als Lügner aufgeschrieben." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Allâh weiß es am besten.

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