Ein oder zwei Fastentage nachholen? Fatwâ-Nummer: 138760
- Fatwâ-Datum:5-8-2010
- Bewertung:
Am 29. des Monats Ramadân musste ich von meinem Land in ein benachbartes arabisches Land verreisen. Diesen Tag fastete ich nicht, da es ja erlaubt ist, während der Reise sein Fasten zu unterbrechen. Der zweite Tag war dann in meinem Heimatland der Festtag (´Îd), jedoch in dem benachbarten Land wurde erst am Tag danach der Festtag begangen. Diesen zweiten Tag fastete ich ebenso nicht (weil in meiner Heimat schon das Fest war), und ich frage nun, ob ich einen Tag nachzuholen habe oder zwei. Vielen Dank!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn du in ein anderes Land reist, so richtest du dich nach dem Land, in das du gereist bist, und musst somit zwei Tage nachholen, außer wenn die Entfernung zwischen den beiden Ländern gering ist oder wenn du der Meinung folgst, dass die Mondsichtung eines Landes für alle anderen islamischen Länder gilt. Im letzten Fall brauchst du dann nur einen Tag nachzuholen.
Und Allâh weiß es am besten.