Das Essen für die Mahlzeit vor dem Fastenbeginn war angerichtet und darauf schliefen sie auf Grund von Müdigkeit ein. Reicht dies als Absicht für das Fasten? Fatwâ-Nummer: 139076
- Fatwâ-Datum:10-8-2010
- Bewertung:
Es war Ramadân und wir beteten das Tarâwîh-Gebet. Darauf kauften wir das Essen für die Suhûr-Mahlzeit und bereiteten es auch vor, jedoch überkam uns die Müdigkeit und wir schliefen ein und wachten erst zum Morgengebet wieder auf. Ist das Fasten nun angenommen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Absicht zum Fasten hattet ihr schon, als ihr die erwähnte Mahlzeit kauftet und anrichtetet. Euer Fasten ist somit gültig, und dass ihr eingeschlafen seid ohne davor die Mahlzeit einzunehmen, macht das Fasten nicht ungültig. Der Gelehrte Ibn Taimiya sagte im Werk Madschmû' Al-Fatâwâ:
„Es genügt die Absicht im Herzen und man muss nicht sagen: ´Ich faste morgen.´ Darauf haben sich die Gelehrten geeinigt.“
Die Absicht folgt dem Wissen, wer also das, was er tun will, kennt, muss dies folglich auch beabsichtigen. Wer weiß, dass morgen Ramadân ist, muss also das Fasten dafür beabsichtigen, und wer weiß, dass morgen das Fest ist, beabsichtigt davor, nicht zu fasten.
Und Allâh weiß es am besten.