Wozu ist eine Frau verpflichtet, wenn sie wegen dem Stillen im Ramadân nicht fasten konnte?
Fatwâ-Nummer: 139207

  • Fatwâ-Datum:12-8-2010
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Frage

Ich bin Mutter von Zwillingen und konnte wegen des Stillens im Ramadân nicht fasten. Wann muss ich das Fasten nachholen? Und gibt es irgendeine prophetische Überlieferung des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über die Frau, die Zwillinge gebiert?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Erst wenn zu befürchten ist, dass du, beziehungsweise deine Säuglinge, durch das Fasten Schaden davon tragen werden, darfst du dein Fasten brechen, anderenfalls hast du eine Sünde begangen und bist zur Reue verpflichtet.

 

In jedem Fall musst du die nicht gefasteten Tage nachholen, sobald du dazu in der Lage bist. Hast du ausschließlich aus Angst um deine Säuglinge nicht gefastet, dann musst du das Fasten dieser Tage nachholen und der Vormund deiner Kinder ist noch dazu verpflichtet, für jeden Tag, den du nicht gefastet hast, einen Bedürftigen zu speisen. Dies ist unsere Meinung.

 

Was deine Frage betrifft, ob es eine prophetische Überlieferung über eine Frau gibt, die Zwillinge gebar, so kennen wir zwar in diesem Zusammenhang keine konkrete prophetische Überlieferung, doch über die Vorzüge der Fürsorge der Kinder sowie deren Erziehung und Betreuung gibt es zahlreiche Hinweise, sowohl aus dem Qurân, als auch aus der Sunna. Möge dir Allâh dabei helfen, ihnen eine vorbildliche Erziehung zu erteilen!

 

Allâh weiß es am besten.

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