Den Segenswunsch für den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sprechen und ihn dabei "Herr" nennen
Fatwâ-Nummer: 15149

  • Fatwâ-Datum:28-12-2016
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt zu sagen: "Möge Allâh unseren Herrn Muhammad in Ehren halten"?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist erlaubt, den Segenswunsch für den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in folgender Formulierung zu sprechen: "Möge Allâh unseren Herrn (Sayyiduna) Muhammad in Ehren halten!"

 

Es ist aber besser, den Segenswunsch für ihn mit der Formel zu sprechen, die er seine Gefährten lehrte, als sie ihn gefragt hatten: „O Gesandter Allâhs, so also grüßen wir dich - das heißt: wir wissen es schon -, wie aber bitten wir für dich um Wohlergehen?“ Er antwortete: „Sagt: O Allâh ehre Muhammad, Deinen anbetend Dienenden und Gesandten, sowie du Abraham geehrt hast; und segne Muhammad und seine Familie, wie Du Abraham und Abrahams Familie gesegnet hast!“ Überliefert von Al-Buchârî und Anderen.

 

Es gibt noch andere Formulierungen, von denen aber keine das Wort "Herr" enthält. So viel ist über die Überlieferungen von den Prophetengefährten bekannt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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