Rechtsnorm für das Fastenbrechen eines Reisenden, der einen einmonatigen Aufenthalt beabsichtigt Fatwâ-Nummer: 162807
- Fatwâ-Datum:5-7-2012
- Bewertung:
Ich möchte Mitte Ramadân nach Russland fahren, dort werde ich mich für einen Monat aufhalten, also auch fünfzehn Tage vom Ramadân. Darf ich fünfzehn Tage lang nicht fasten, da die Sonne dort um zehn Uhr dreißig abends untergeht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit, die wir auch vertreten, darfst du nicht das Fasten im Ramadân brechen, solange du dort fünfzehn Tage lang zu bleiben beabsichtigst, weil die Rechtsbestimmungen der Reise für denjenigen Reisenden nicht mehr gelten, der in einem Land vier ganze Tage, die beiden Ein- und Ausreisetage nicht einbegriffen, zu bleiben beabsichtigt; für ihn gelten die Bestimmungen der Sesshaften und er muss das Gebet ungekürzt verrichten und auch im Ramadân fasten.
Und Allâh weiß es am besten!