Die Kinder sind dazu verpflichtet, ihren Vater zu verheiraten, selbst wenn er alt ist Fatwâ-Nummer: 16598
- Fatwâ-Datum:20-2-2017
- Bewertung:
Mein Vater ist 73 Jahre alt. Vor zwei Jahren hat er von mir verlangt, dass wir für ihn eine Frau suchen sollen. Ich habe es getan. Doch kurz bevor es Ernst wurde, hat er mich aus verschiedenen Gründen darum gebeten, die Angelegenheit nicht mehr zu verfolgen, weil er körperlich nicht dazu in der Lage sei. Jetzt hat er wieder von mir gefordert, dass wir für ihn eine Frau suchen. Allerdings fällt es mir schwer, eine zu seinem Alter passende Frau zu finden. Ich bin ihm gehorsam und möchte seinen Wunsch wirklich erfüllen. Gleichzeitig befürchte ich aber, dass der Grund, der ihn das erste Mal die Heirat hat ablehnen lassen, eine Heirat verhindern wird, wenn sich eine Frau findet. Was denken sie darüber? Ich bin mir nämlich unsicher. Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten, Allâh erbarme Sich ihrer, haben gesagt, dass es zu den verpflichtenden Rechten des Vaters gehört, dass wohlhabende Kinder ihm die Heirat ermöglichen, wenn er die Brautgabe nicht zahlen kann und der Keuschheit bedarf.
Daher musst du dem Wunsch deines Vaters nachkommen, für ihn eine Frau zu finden. Die Tatsache, dass er die Heirat beim ersten Mal abgelehnt hat, erlaubt dir nicht, seinen Wunsch beim zweiten Mal abzulehnen. Möglicherweise hatte er beim ersten Mal Gründe für seine Ablehnung, wie Krankheit, vorübergehende Unlust und Ähnliches, die dieses Mal nicht vorhanden sind. Außerdem beschneidet das fortgeschrittene Alter deinen Vater nicht in seiner sexuellen Lust. Die Medizin und die Erfahrung aus früheren Zeiten wie auch heutzutage haben bewiesen, dass der Mann zur ehefähig ist, selbst wenn er über 100 Jahre alt ist.
Und Allâh weiß es am besten!