Samenflüssigkeit ist nicht unrein Fatwâ-Nummer: 1789
- Fatwâ-Datum:5-4-2021
- Bewertung:
Bekannt ist, dass das Austreten von Samenflüssigkeit den Ghusl (Ganzwaschung) erforderlich macht. Gilt Samenflüssigkeit als unrein (nadschis)? Wie ist es zu beurteilen, wenn man im Zustand der Reinheit gebetet hat und wissentlich ein Kleidungsstück trug, auf dem sich Spuren von Samenflüssigkeit (Manî) befanden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Samenflüssigkeit (Manî) ist nach mehrheitlicher Auffassung der Gelehrten rein. Dies wird durch einen Hadîth im „Sahîh Muslim“ bestätigt. In diesem überliefert Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein): „Ich pflegte die Samenflüssigkeit vom Gewand des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) abzukratzen.“ Bekanntlich lässt eine Unreinheit eine Stelle, die sie berührt hat, nicht rein werden, nur weil man diese Unreinheit abkratzt. Demnach weist die Aussage von Âischa, dass sie die Samenflüssigkeit von der Kleidung des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) abkratzte, darauf hin, dass sie als rein zu gelten hat. Besser ist es natürlich, diese von der Kleidung abzuwaschen. Denn sie gilt als etwas Abstoßendes so wie Nasenschleim u. a. Daher wird auch berichtet, dass Âischa es einmal vom Gewand des Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) abwusch. Überliefert wird dies bei Al-Buchârî: „Ich pflegte es (den Manî) von der Kleidung des Gesandten Allâhs abzuwaschen“.
Und Allâh weiß es am besten!