Unterschiedliche Methoden im Umgang mit Kindern, damit sie das Gebet rechtzeitig verrichten Fatwâ-Nummer: 19671
- Fatwâ-Datum:28-2-2017
- Bewertung:
Wenn meine Kinder alt genug sind, muss ich sie dann bestrafen, wenn sie zum Verrichten des Morgensgebets nicht aufstehen? Mit Hochachtung!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Sie sind verpflichtet, ihnen aufrichtig zu raten, sie an das Gebet zu erinnern und sie auf verschiedene Weise versuchen aufzuwecken, wie zum Beispiel sie früh am Abend zum Schlafen zu bringen, einen Wecker zu benutzen oder Ähnliches.
Vernachlässigen sie trotzdem weiterhin das Morgengebet, dann versuchen Sie sie mit möglichst vielen Mitteln zu ermutigen, sowohl durch Ermunterung als auch durch Ermahnung. Man kann ihnen sogar einige ihrer Wünsche vorenthalten. Sie können sie auch durch Tadel und Hausarrest bestrafen.
Ich bitte Allah darum, Sie zu unterstützen rechtzuleiten und Ihre Kinder rechtschaffen zu machen.
Und Allâh weiß es am besten!