Macht das plötzliche Austreten des Samens ohne Gelüste die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) zur Pflicht? Fatwâ-Nummer: 20053
- Fatwâ-Datum:14-6-2012
- Bewertung:
Wie lautet die Rechtsnorm für den grundlosen Austritt des Samens? Macht das die rituelle Ganzkörperwaschung zur Pflicht?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das plötzliche Austreten des Samens eines Menschen ohne Wonne oder Gelüst macht die rituelle Ganzwaschung nach Meinung der meisten Gelehrten nicht zur Pflicht. Die Schafi‘îten und diejenigen, die ihrer Meinung beipflichten, meinen jedoch, dass dies die rituelle Ganzwaschung zur Pflicht macht. Die maßgebliche Meinung ist indes die Meinung der meisten Gelehrten.
Und Allâh weiß es am besten!