Jemand, der von muslimischen Eltern abstammt, hat keinen Vorzug gegenüber anderen Fatwâ-Nummer: 24651
- Fatwâ-Datum:16-1-2019
- Bewertung:
Welche besondere Stellung hat jemand, der von muslimischen Eltern abstammt, gegenüber jemandem, der von nicht-muslimischen Eltern abstammt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir kennen keine islâmische Quelle, in der einem Muslim, der von muslimischen Eltern geboren wurde, gegenüber einem von nicht-muslimischen Eltern geborenen Muslim eine besondere Stellung zugesprochen wird. Im Gegenteil: Wir verstehen anhand der Texte des Qurân und der Sunna, dass im Islâm gegenseitige Überlegenheit ausschließlich durch Taten und demütige Ehrfurcht gegenüber Allâh entsteht. Allâh der Erhabene sagt:
„O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der Geehrteste von euch bei Allâh ist der Gottesfürchtig-Achtsamste von euch. Gewiss, Allâh ist (all)wissend und (all)kundig.“ (Sûra 49:13).
Es besteht trotzdem kein Zweifel daran, dass die Erziehung und die Umgebung, in der ein Mensch aufwächst, eine große Wirkung und einen klaren Einfluss auf seine Glaubensüberzeugungen, sein Verhalten und seinen Charakter haben. Zugleich aber wird jedes Neugeborene mit der von Allâh gegebenen und dem Islâm entsprechenden Veranlagung geboren.
Daher bestimmen die Gelehrten, dass jedes Kind, das von einem oder zwei muslimischen Elternteilen abstammt oder in einer muslimischen Umgebung geboren wurde, auch wenn sein Vater und seine Mutter unbekannt sind, als Muslim anzusehen sei. Und sie sagen, dass für jedes verstorbene Neugeborene das Totengebet verrichtet werden müsse, selbst wenn es sich um ein Kind handelt, das aus unehelichem Geschlechtsverkehr hervorgegangen ist.
Und Allâh weiß es am besten!