Alzheimer-Kranke und das Fasten Fatwâ-Nummer: 25520
- Fatwâ-Datum:31-5-2017
- Bewertung:
Wie ist die Situation eines kranken Mannes zu beurteilen, der an Alzheimer leidet und nicht fähig ist, im Monat Ramadân zu fasten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Erkrankung eines Alzheimer-Kranken fortgeschritten ist, sodass er nicht fasten kann, der jedoch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, dann darf er das Fasten unterlassen und für jeden Tag einen Bedürftigen speisen, falls seine Erkrankung fortbesteht und kaum Hoffnung besteht, dass er genesen wird. Wenn die Krankheit jedoch so weit fortgeschritten ist, dass er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, braucht er grundsätzlich nicht zu fasten und nicht zu speisen.
Und Allâh weiß es am besten!